Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2008) (107)

Hausfrau vor. In den liechtensteinischen Landeszei- tungen berichtete der Landesschulrat von der bes- seren Eignung der Mädchen für den Hauswirtschafts- unterricht als für den übrigen Schulbetrieb.177 Von der katholischen Kirche Liechtensteins wur- de dieses vorherrschende Frauenbild einer Mutter, deren Bestimmung es war, vollkommen für ihre Fa- milie aufzugehen, unterstützt, wo sie nur konnte. Vor allem das liechtensteinische Pfarrblatt «In Chris- to» propagierte ein traditionelles, mütterliches Frauenideal. Rolf Bossart zeichnete die Rolle der ka- tholischen Kirche Liechtensteins als Hüterin des bürgerlichen Familien- und Frauenbildes am Bei- spiel des Pfarrblattes «In Christo» nach. Für die Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges kommt er zu der Schlussfolgerung, dass die Kirche mit der im Pfarrblatt immer wieder zu lesenden theologischen Untermauerung des Frauen- und Familienbildes als Promotorin im Wertebildungsprozess desselben ge- sehen werden könne.178 In der um die Jahrhundert- wende gegründeten Marianischen Jungfrauenkon- gregation und dem katholischen Mütterverein Liech- tensteins wurde dieses kirchlich-traditionelle Frau- enbild tatkräftig unterstützt. Für katholische Mädchen und Frauen war die Teilnahme in einem dieser Vereine üblich. Schulentlassene Mädchen traten der Marianischen Jungfrauenkongregation bei, verheiratete Mütter dem Mütterverein. Frauen, die ein uneheliches Kind hatten, oder kinderlose, verheiratete Frauen waren von der Teilnahme an ei- nem dieser beiden Vereine ausgeschlossen. Wie Christel Hilti-Kaufmann in ihrem Beitrag zu den liechtensteinischen Frauenvereinen und Frauenor- ganisationen schreibt, belastete diese Tatsache die ohnehin in einer schwierigen Situation lebenden Frauen noch zusätzlich.179 Für die Frauen Liechten- steins vorgesehen war eine dem späteren «Mutter- Beruf» dienende Ausbildung, wie sie ab 1935 am In- stitut St. Elisabeth in der Form von Hauswirtschafts- kursen angeboten wurde. Nach der Heirat und dem hoffentlich bald eintretenden Kinderglück hatte die Frau ihre wahre Berufung gefunden. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der 1950er und 1960er Jahre und dem Ausbau des Dienstleis- tungssektors in Liechtenstein wurde den Frauen 
auch der Sekretärinnenberuf zugestanden, den sie immer noch vielfach ohne weitere Ausbildung aus- führten. Mit der Heirat, aber spätestens mit der Ge- burt des Kindes fand die berufliche Tätigkeit der Frauen ein Ende. Die Frau hatte entweder zu heira- ten und das Apostolat der Mutter und Ehefrau zu übernehmen oder unverheiratet und berufstätig zu sein. Eine Berufstätigkeit von Müttern schloss man aus.180 1937 schrieb Pfarrer Johannes Tschuor im «In Christo» von der Pflicht eines jeden Mädchens, sich für die Häuslichkeit und das Familienleben ent- sprechend vorzubereiten, denn «nur jenem Mäd- chen wird ein denkender junger Mann die Hand zum Lebensbunde reichen, von dem er auf Grund seiner Erfahrungen hoffen darf, dass sie wirklich fä- hig ist, ihm Gehilfin zu sein in der Erziehung seiner Kinder».181 Auch wenn der Frau die Erlernung eines «ersten» Berufes zur Sicherung ihrer wirtschaftli- chen Verhältnisse zuerkannt wurde, «mit der Ehe beginnt beim Weib erst ihr wirklicher Beruf. Jeder bürgerliche Beruf, den sie daher ausübte, darf von nun an bloss an zweiter Stelle stehen».182 Der aufkommenden Diskussion um das Frauen- stimmrecht wurde zwiespältig begegnet.183 Eine Frau hatte nach katholischem Gedankengut wichti- gere und schönere Aufgaben zu erledigen, als dies die Mitsprache im politischen Bereich darstellte. «Wenn auch die Frau kein Wahlrecht hat, so hat sie doch das Sprachrecht und durch die Beeinflussung des Mannes hat sie Einfluss auf das öffentliche Le- ben. Aber das Schönste und Tiefste der Frau, das, was sie zum Segen macht, blüht nur im Garten der Religion.»184 Wie froh war die Gesellschaft Liechten- steins, «dass es neben den <Emanzipierten> immer noch - zum Glück! - die grosse Mehrheit der Frauen gäbe, die gar keinen Wert auf die neuen Errungen- schaften legen, sondern lieber in aller Friedlichkeit wie eh und je Hausfrau und Mutter sind».185 Der Wandel in der Beurteilung des Frauenstimmrechts im Pfarrblatt «In Christo» ging mit dem Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils einher. Die Rolle der Frau wandte sich allmählich vom stillen Hausmüt- terchendasein ab und wurde im Vergleich zu derje- nigen des Mannes zusehends aufgewertet - vor al- lem im partnerschaftlichen Bereich war die Frau 48
	        

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