Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2008) (107)

reich und suchte die wirtschaftliche Anlehnung an das gesunde Staatengebilde der Eidgenossenschaft. Es hatte übrigens seit Jahrhunderten ein inniger Zu- sammenhang der geschichtlichen Entwicklung der Schweiz mit der von Liechtenstein dies vorbereitet. Als ältester Besitzer der Herrschaft Vaduz erschei- nen die Grafen von Werdenberg-Sargans, zu der sie 1317 durch Kaufauch die Herrschaft Schellenberg erwarben. Sie waren ohne Zweifel die Erbauer der ältesten Teile der Burg Vaduz, so des aus mächtigen Steinquadern getürmten Bergfrit. Der Letzte der Werdenberger, Hartmann IL, Bischof von Chur, starb 1416, nachdem er dem aus Bern stammenden Wolfhart Freiherrn von Brandis Vaduz und Schel- lenberg verkauft hatte. Linter dessen Enkeln, den Freiherren Ludwig und Sigismund von Brandis, wurde im Schwabenkrieg ihr ganzes Gebiet von den Schweizern erobert. Am 13. März 1499 wurde die Burg Vaduz samt dem Orte von ihnen erstürmt und geplündert. Nach dem Aussterben des Stammes der Brandis (1507) folgten im Besitze von Vaduz und Schellenberg die schwäbischen Grafen von Sulz, auf sie von 1613 die Grafen von Hohenems, unter denen die beiden Herrschaften durch schlechte Finanz- wirtschaft in schlimme Lage gerieten. 1699 kaufte Johann Adam Fürst von Liechtenstein von dem ver- schuldeten letzten Grafen von Hohenems Schellen- berg, 1712 Vaduz, worauf 1719 durch Kaiser Karl VI. die Erhebung des Gesamtbesitzes zum Reichs- fürstentume Liechtenstein (nach dem Namen des neuen Geschlechtes) erfolgte. Die hohe Achtung, die Napoleon I. für den Fürsten Johann L, seinen Geg- ner in der Schlacht bei Aspern, hegte, rettete die Selbständigkeit des Fürstentums, das mit Glück die Erschütterungen der napoleonischen Kriege über- dauerte. Sonst wäre es wohl auch, wie andere kleine Landeshoheiten Deutschlands, damals von der Kar- te verschwunden. Die Souveränität Liechtensteins wurde sodann 1815 durch den Wiener Kongress neuerlich festgelegt. Von da bis 1866 war es Mit- glied des deutschen Bundes. Es besteht mithin das reichsunmittelbare Fürstentum unter dem Hause Liechtenstein bereits durch mehr denn zwei Jahr- hunderte. 
Die Katastrophe, die über Liechtenstein im heuri- gen Jahre durch die wilden Wasser des Rheins he- reinbrach, wurde in ihren drohenden Wirkungen infolge der raschen Hilfeleistung durch schweizeri- sche und österreichische Truppen gemildert. Die Hilfsbereitschaft der Nachbarn, insbesondere aber der wohltätigen Schweizer, hat sich nachträglich in einem starken Ergebnisse von Geldsammlungen be- währt, so dass, wie insbesonders auch unter der stets aufopfernden Fürsorge des Landesvaters, in absehbarer Zeit der erlittene Elementarschaden wettgemacht sein dürfte. Dr. K. F. Schweizer Wochen-Zeitung, 24. Dezember 1927 192
	        

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