Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

FRAUEN ERWERBSARBEIT IM LIECHTENSTEIN DER NACHKRIEGSZEIT / JULIA FRICK denn die «wahre» Bestimmung einer jeden Frau konnte - so die vorherrschende Meinung - nur die einer Mutter, Gattin und Flausfrau sein. Ein Berufs- bild also, das mit Dienen und Helfen, aber auch mit Demut in Verbindung gebracht wurde. So erstaunt es auch kaum, dass sich viele junge Frauen zwi- schen Schulabschluss und Verehelichung für eine Tätigkeit als Dienstmädchen entschieden oder ent- scheiden müssten. Die soziale Identität der Frauen war in erster Linie die der «Hüterin des Flauses». Dieses Rollenverständnis wirkte sich auch auf die Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten für Mädchen aus. Schülerinnen waren bis 1968 vom liechtenstei- nischen Gymnasium ausgeschlossen. In den Mittel- schulen, die den Mädchen zur Verfügung standen, wie beispielsweise dem Institut St. Elisabeth wurde gezielt auf eine frauenkonforme Ausbildung geach- tet, welche vom Staat und in der Bevölkerung breite Unterstützung fand. Die Ausbildung war zwar gut qualifiziert, ebnete den jungen Frauen jedoch einen einseitigen Weg, nämlich allein in Richtung Bürotä- tigkeit und Hausfrau. Ausbildungsmöglichkeiten für technische Berufe und Weiterbildungsangebote wurden vom Staat bewusst gefördert, waren aber nur auf die jungen Männer ausgerichtet. Jungen Frauen stand, ähnlich wie beim Stellenmarkt, eine sehr begrenzte Auswahl an Berufen offen. Auch hier ging man von einer Übergangszeit aus, von einer «Lückenbüsser-Funktion» oder auch von einer «Re- serve». Die den Frauen zugewiesenen Arbeiten waren un- tergeordnete Tätigkeiten, daher kann das Eindrin- gen der Frauen in die kaufmännischen Berufe im Allgemeinen und in den Staatsdienst im Speziellen auch keinesfalls als Aufstieg betrachtet werden. Sie hatten keine Aufstiegschancen und waren von den Privilegien, die den männlichen Beamten und Staatsangestellten zugestanden wurden, ausge- schlossen. Der damaligen Norm entsprechend wurden beim Staat nur ledige Frauen eingestellt, die im Falle ihrer Verehelichung ihre Stelle wieder aufzugeben hatten. Bei den Lehrerinnen wurde diese Bestimmung ge- setzlich verankert, während es von den anderen 
weiblichen Angestellten beim Staat erwartet wurde. Die Frauen fügten sich. Frauen wurden dort eingesetzt, wo Geschicklich- keit, Zuverlässigkeit, Sinn für Kleinarbeit und wo re- petitives und monotones Arbeiten gefragt war. Es wurden ihnen Flilfsarbeiten, besonders solche, die keine geistigen Fähigkeiten verlangten, übertragen. Die Chance, als Frauen eine Stellung mit Verhand- lungs- und Entscheidungsbefugnissen zu erreichen, war beim Staat nicht gegeben. Kann von einem Wandel gesprochen werden? Hat sich die Situation der erwerbstätigen Frauen im Laufe des Untersuchungszeitraumes verändert? Die Antwort lautet: Es gab Verbesserungen, von einem Wandel kann jedoch nicht gesprochen werden. Ab den 1960er Jahren wurde das Berufsspektrum für Frauen etwas vielfältiger. Ende der 1960er Jahre verbesserten sich die Ausbildungsmöglichkeiten et- was, auch Mädchen durften nun das liechtensteini- sche Gymnasium besuchen. Ausgebildete Primar- lehrerinnen fanden nun auch in ihrer Heimat eine Stelle. Bei Vater Staat hatte sich insoweit eine Ver- änderung ergeben, dass Frauen nun überhaupt ein- gestellt wurden und ab Mitte der 1950er Jahre nicht mehr nur mit einer provisorischen, sondern auch mit einer definitiven Anstellung rechnen durften. Eine eigentliche Karriere beim Staat blieb für Frau- en jedoch ausgeschlossen. Eine einzige Frau schaff- te es zu Beginn der 1970er Jahre in eine Kaderstel- lung, bis es die nächste Frau wieder dahin schaffte, vergingen weitere zehn Jahre. Nach wie vor wurde die Ausbildung und die Arbeit von Frauen geringer gewertet und die Berufstätigkeit der Frauen weiter- hin als Übergangsbeschäftigung bis zur Heirat oder bis zur Geburt des ersten Kindes betrachtet. Gesell- schaftlich wurde den Frauen etwas mehr Selbstbe- stimmung zugestanden. Sie blieben aber in erster 169) Vgl. LLA, Schachtel RF 254/504. Rekrutierung PTT-Personal. Briefwechsel. 30. Januar 1970. 170) LLA, Schachtel RF 254/504, Rekrutierung PTT-Personal. 16. Februar 1970. 171) Vgl. Marxer/Hilti, Inventur. S. 83. 65
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.