Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

Schlussbemerkungen grundsätzlich nicht möglich wäre, bereits Real- schulabgängerinnen einzustellen. Er selber habe dies bereits mit dem Regierungschef-Stellvertreter Dr. Alfred Hübe besprochen.169 Zwei Wochen später schrieb Direktor Schönen- berger an Berufsberater Seger, dass sein Wunsch, «Töchter mit genügend Schulbildung schon mit 16 Jahren in die Lehre aufzunehmen»,170 gerne erfüllt werde. Diese Regelung gelte ab sofort, einstweilen aber nur für Liechtensteinerinnen. Grund für die Mädchenförderung war der Personal- mangel, nicht eine neue Grundeinstellung. Trotz- dem gelang einigen wenigen, wie beispielsweise der ersten Lehrtochter der Landesverwaltung 1960, den Sprung in höhere, bisher den männlichen Staatsangestellten vorbehaltenen Positionen. Sie er- hielt in den 1970ern als erste Frau in der Landesver- waltung eine «Kaderposition», arbeitete von 1970 bis 1973 als Ressortsekretärin und war die persönli- che Mitarbeiterin des damaligen Regierungschefs Dr. Alfred Hübe. Die Funktion eines Ressortsekretärs oder Ressortsekretärin war neu ins Leben gerufen geworden, sie fungierten als Vertrauenspersonen des hauptamtlichen Regierungsmitglieds. Trotz dieser positiven Erfahrung mit einer quali- fizierten Mitarbeiterin brauchte es nach ihrem Ab- gang wieder genau zehn Jahre, bis erneut eine Frau in eine Kaderposition der Landesverwaltung, Stab- stelle Protokoll, gelangte.171 
Auf dem liechtensteinischen Arbeitsmarkt der Nachkriegszeit bis zum Beginn der 1970er Jahre kann eine horizontale und eine vertikale Segregati- on festgestellt werden. Herausstechend ist, dass hauptsächlich ledige Frauen in den Tabellen der Volks- und Betriebszählungen als «aktive» oder er- werbstätige Personen aufscheinen. Verheiratete Frauen arbeiteten aber oft in Teilzeit, oder wie da- mals gesagt wurde, in Nebenbeschäftigung im fami- lieneigenen landwirtschaftlichen Betrieb, in einer Fabrik oder als Verkäuferin im hausinternen Laden. Dass diese Frauen weder in den Statistiken aufge- nommen noch gesellschaftlich als erwerbstätige Frauen wahrgenommen wurden, hängt damit zu- sammen, dass sie in erster Linie über ihre Haus- frauentätigkeit definiert wurden. Das Arbeitsspektrum der Frauen bestand fast aus- schliesslich aus «Mädchen», «Töchtern», «Fabrikle- rinnen» und «Bürofräuleins». Innerhalb der betrieblichen Stellung ist eine ver- tikale Segregation festzustellen. Frauen fanden sich während des gesamten untersuchten Zeitraumes hauptsächlich in den unteren Rangstufen, ihre Chancen für einen betrieblichen Aufstieg waren weitaus geringer als die von Männern. Frauen waren auf weit weniger Berufsfelder ver- teilt als Männer und diese Erwerbsbranchen be- schränkten sich auf Tätigkeiten im helfenden, die- nenden und zudienenden Bereich. Zudem waren Frauen innerhalb ihrer Berufskategorie vorwiegend in den unteren, selten in mittleren hierarchischen Stellungen vertreten. Das Frauenbild der damaligen Gesellschaft vermit- telt und bestätigt in gewissem Sinne diese vertikale und horizontale Segregation. Dass hauptsächlich le- dige Frauen, die einer Erwerbsarbeit nachgingen, wahrgenommen wurden, dass Frauen nur in einzel- nen Berufssparten anzutreffen waren, dass sie von technischen Berufen ausgeschlossen waren und hö- here hierarchische Stellungen für sie verschlossen blieben, wurde von der Gesellschaft in keiner Weise in Frage gestellt, sondern für richtig und natürlich empfunden. Weibliche Erwerbsarbeit wurde im ge- samten Zeitraum als «Übergangsarbeit» betrachtet, 64
	        

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