Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

ist jedoch, dass Regierungschef Frick ursprünglich eine Eingliederung der Handarbeitslehrerinnen als Staatsangestellte in die Pensionskasse vorgesehen hatte. Ihm war wohl die Unvereinbarkeit gegenüber dem Beamtengesetz klar. Es kann daher davon aus- gegangen werden, dass also durchaus die Möglich- keit bestanden hätte, die Frauen über eine Regelung als Staatsangestellte mit den gleichen Rechten ein- zustellen, wie es bei den drei Telefonistinnen 1951 möglich war. Es schien jedoch nicht im Interesse der Abgeordneten zu liegen, den Frauen den Beamten- status zuzugestehen. So war nicht nur der Lohn der Handarbeitslehre- rinnen wesentlich geringer als jener der männli- chen Lehrpersonen, auch der Status unterschied sich stark. Von einer Gleichstellung kann nicht die Rede sein.134 
ren Anspruch auf die Pensionsleistungen. Für Frau- en gab es die Möglichkeit der Sparversicherimg. Durch die Aufnahme in die Sparversicherung erhiel- ten die Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrerin- nen bereits nach wenigen Jahren Dienst eine ein- malige Abfindung ausbezahlt. Ihre männlichen Ar- beitskollegen wurden jedoch mit ihrem Pensionsan- spruch ungleich besser abgesichert. Auch «Unkünd- barkeit» blieb ein alleiniger Vorteil der männlichen Staatsangestellten. Dass es durchaus auch anders möglich gewesen wäre, beweist das Beispiel der drei weiblichen PTT-Angestellten; unter dem Druck der Schweizer Postbehörden war die Vermeidung einer Ungleichbehandlung diskussionslos eingehal- ten worden. Daraus kann vermutet werden, dass kein Wille seitens der liechtensteinischen Behörde, die Frauen gleichzustellen, vorhanden war. EIN PERSONALMANGEL VERHILFT FRAUEN ZUR ANSTELLUNG Eine grundsätzliche Änderung in Einstellungspraxis hatte nicht stattgefunden. Der einzige Grund, warum ab Mitte der 1950er Jahre weltliche Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnen eingestellt wurden, war der Mangel an Ordensschwestern. Dass hier kein prägender gesellschaftspolischer Wandel von Statten ging, beweist auch die Tatsache, dass von weltlichen Primarschul- oder Mittelstufelehrerinnen nie die Rede war. Diese Frage stellte sich erst zehn Jahre später, als wieder Lehrermangel bestand und schliesslich Frauen eingestellt wurden. Landtag, Regierung, Finanzkommission und Lan- desschulrat taten sich schwer, weiblichen Lehrper- sonen die gleichen Anstellungsbedingungen wie den männlichen Lehrern zu gewähren. Unter dem Vorwand des gefährlichen «Doppel- verdienertums» wurde ein Lehrerinnenzölibat ein- geführt. Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrerin- nen schieden bei Verehelichung aus dem Schul- dienst aus. Dies war einer der Gründe, weshalb Frauen keinen Beamtenstatus erhielten und nicht in die Pensionskasse eintreten konnten. Beamte hat- ten (mit Ausnahmen) frühestens nach 15 Dienstjah-PROVISORISCH 
ANGESTELLTE FRAUEN STEIGEN AUF 1956 stellte sich heraus, dass auf die weibliche Bü- rohilfskraft, welche 1954 provisorisch für ungefähr ein halbes Jahr bei der AHV eingestellt worden war, nicht mehr verzichtet werden konnte. In der Landtagssitzung vom 5. April 1956 ersuch- te die Regierung den Landtag, den entsprechenden Kredit für eine Hilfskraft, die im Vertragsverhältnis angestellt und in die Sparversicherung eingereiht werden sollte, zu bewilligen.135 Regierungschef Frick betonte in dieser Landtagssitzung, dass es sich die- ses Mal um eine definitive Anstellung einer weibli- chen Hilfskraft handeln würde. Die Regierung ver- lange aus Sparsamkeitsgründen und weil diese Ar- beitskraft hauptsächlich Schreibarbeiten auszufüh- ren habe, eine weibliche Hilfskraft.136 Auch von Sei- ten der AHV, die ja als erste auf die Regierung zukam und um die Bewilligung dieser Stelle ersuch- te, kamen die gleichen Töne; aus betriebswirtschaft- lichen Erwägungen könne diese Stelle nur von einer weiblichen Kraft auf Dauer gesehen speditiv und ra- tionell geführt werden.137 In der darauf folgenden Landtagsdiskussion wur- de im Landtag die Frage erörtert, ob generell weibli- 56
	        

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