Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

fristeten Aufenthaltsbewilligung. Da die Nachfrage höchstwahrscheinlich in nächster Zukunft nicht nur bei den Haushaltungen, der Gastronomie (Küche) und der Landwirtschaft noch ansteigen, sondern auch die Industrie wieder mehr weibliche Arbeits- kräfte beanspruchen werde, bat das Arbeitsamt die Regierung, denBeschluss, vorläufig Ausländern kei- ne Arbeitsbewilligung zu erteilen, nochmals zu überdenken.114 Die Regierung reagierte am 29. Januar 1946 mit einem Rundschreiben an alle Pfarrämter des Lan- des, in welchem die Situation, d.h. der Mangel an weiblichem Dienstpersonal, erläutert wurde. Sie forderte die Geistlichen auf, «Einfluss für die Gewin- nung einheimischer Dienstmädchen einzusetzen und [bitten Sie,] vielleicht anhand der vorgelegten offenen Stellen zu versuchen, aus Ihrer Gemeinde irgend jemand für eine offene Stelle zu interessie- ren.»115 Ob die Regierung auch andere Massnahmen traf, wie etwa die Erteilung von Arbeitsbewilligungen an Frauen aus dem Vorarlberg, ist nicht bekannt. Tatsächlich fällt in der Tabelle über Frauener- werbsarbeit nach Branche und Alter auf, dass 1941 noch über ein Drittel aller 15- bis 19-jährigen Frau- en und ein gutes Drittel aller 20- bis 24-Jährigen als Hausangestellte arbeiteten. 1950 waren nur noch ein Fünftel aller 15- bis 19-Jährigen und weniger als ein Viertel aller 20- bis 24-Jährigen in dieser Bran- che tätig. Programm der «Fortschritt- lichen Bürgerpartei», abge- druckt im «Liechtensteiner Volksblatt» vom 31. August 1957; Frauen finden in die- sem Arbeitsplan keine aus- drückliche Erwähnung. Noch bis zur Revision des Ehe- und Familienrechts in Liechtenstein im Jahr 1992 benötigte die Ehefrau, wel- che einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollte, dafür die Zustimmung ihres Ehe- gatten. 
Dieses Rundschreiben lässt zwei wichtige Rück- schlüsse zu: Erstens, die Regierung war daran inte- ressiert, ledigen Liechtensteinerinnen eine Arbeit als Dienstmädchen zu verschaffen und zweitens, die katholische Kirche hatte grossen Einfluss auf die Lebensmodelle junger Frauen. Zu bemerken ist hier, dass die Gemeindepfarrer meist auch Leiter (Präses) der Marianischen Jungfrauenkongregation waren, daher eine dominante Rolle spielten und ei- nen direkten Einfluss auf die jungen Frauen hatten. 1946 war es für die meisten jungen und ledigen Frauen üblich, diesem Verein beizutreten.116 DIE 1950ER JAHRE DER AUFSTIEG DER TELEFONISTINNEN VON PRIVAT- ZU STAATSANGESTELLTEN Eine eigene Entwicklung nahmen die Arbeitsbedin- gungen der Telefonistinnen. Im Jahr 1951 wechsel- te der Status der drei liechtensteinischen Telefo- nistinnen von Privatangestellten zu Staatsangestell- ten. Im Zuge der Neuorganisation der Telegraphen- und Telefondienste und der damit verbundenen Telefonautomatisierung wurde im Fürstentum Liech- tenstein die Schaffung von drei Stellen notwendig. Ein entsprechender Antrag der Telefondirektion 114) Vgl. LLA, Schachtel RF 235/294. Dienstmädchen, 21. Januar 1946. 115) LLA, Schachtel ITAE 9/45, Schreiben der Regierung an alle Pfarrämter, 29. Januar 1946. 116) Die Marianische Jungfrauenkongregation war eine katholische, kulturelle und gemeinnützige Vereinigung für junge Frauen, welche die obligatorische Schulzeit beendet hatten. Sie wurde Ende des 19. Jahrhunderts in den Gemeinden, meist auf Initiative des Bischofs oder des Gemeindepfarrers, gegründet. Vorsitzender war in den meisten Fällen der Gemeindepfarrer oder Kaplan, welcher grossen Einfluss auf das Vereinsgeschehen ausübte. Ziel der Marianischon Jungfrauenkongrogation war die sittlich-religiöse Unterweisung von ledigen Frauen, das gesellige Beisammensein, jährlich wurde ein Theater aufgeführt und Wallfahrton unternommen. Ab Mitte der 1960er Jahre lösten sich die einzelnen Jungfrauenkongregationen in Liechtenstein langsam auf oder gingen in die Blauringbewegung [bei den Jungmännorn in die Jungschar) über. 50
	        

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