Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

FRAUENERWERBSARBEIT IM LIECHTENSTEIN DER NACHKRIEGSZEIT / JULIA FRICK Die weiblichen Arbeitskräfte bei Vater Staat Die sozialen und arbeitsrechtlichen Voraussetzun- gen der weiblichen Büroangestellten in der Landes- verwaltung während der Hochkonjunktur der Nach- kriegszeit bis zum Beginn der 1970er Jahre werden nachfolgend skizziert. EINFÜHRUNG Die Ausdehnung des Dienstleistungssektors in der Handels-, Versicherungs- und Bankenbranche, die wachsende Bedeutung des Finanzplatzes Liechten- stein und der Industrie in Richtung Präzisionsin- dustrie sowie die Vergrösserung des Staatsappara- tes (durch Schaffung neuer Ämter usw.) schuf einen vermehrten Bedarf an kaufmännisch ausgebildeten oder wenigstens an ausgebildeten Arbeitskräften. Durch ein wechselseitiges Ineinandergreifen sozia- lisationsbedingten Rollenverhaltens und arbeits- marktpolitisch-ökonomischer Interessen entstand ein klar umrissenes geschlechtsspezifisches Berufs- feld der weiblichen Angestellten. In Liechtenstein gab es zwar - prozentual be- trachtet - mehr weibliche als männliche Angestellte, diese waren aber hauptsächlich in der Hausange- stellten-Branche zu finden, zählen also zu dem die- nenden Teil dieses Sektors. Die männlichen Ange- stellten1115 kamen aus dem kaufmännischen Bereich sowie dem Verwaltungsbereich. Die neuen weibli- chen Angestellten, die vor allem ab den 1960er Jah- ren in immer grösseren Massen in diesen Bereich drangen, übernahmen nicht einfach die Aufgaben und Arbeiten, die bisher von den männlichen Ange- stellten verrichtet wurden, sondern für sie wurde ein neuer Beruf, den der Bürohilfskraft unter Einbe- zug der weiblichen Rollenzuweisung (dienend, für- sorgend, nicht fordernd, unterste Hierarchiestufe, Arbeiten ausführend, usw.) geschaffen. Status und Einkommen sowie die Sozialleistungen wurden nicht dem der männlichen Angestellten angepasst. Unter welchen Vorbehalten dies vonstatten ging, soll in die- sem Teil anhand der weiblichen Angestellten der liechtensteinischen Landesverwaltung und dem Um- gang von Regierung und Parlament mit den weibli- chen Arbeitskräften, aufgezeigt werden. 
DIE ANFÄNGE: PIONIERINNEN IM STAATSDIENST DER STAAT UND DIE WEIBLICHEN ARBEITSKRÄFTE Nicht nur die technische Revolution in der Telekom- munikation und ihre absolute Notwendigkeit für Staat, Industrie und Gewerbe, sondern auch die neuen Aufgaben der staatlichen Verwaltung und die neuen Ämter, die in der Nachkriegszeit entstanden, bewirkten eine Explosion der Personalkosten und schufen eine wachsende Nachfrage nach billigeren Arbeitskräften als die Beamten und Staatsangestell- ten. DIE 1940ER JAHRE LEDIGE LIECHTENSTEINERINNEN WERDEN BEVORZUGT DIENSTMÄDCHEN Erste Erwähnungen über weibliche Arbeitskräfte in der Nachkriegszeit finden sich im Jahr 1946. Diese weiblichen Arbeitskräfte waren keine Büroange- stellten, sondern Dienstmädchen. Sie zeigen aber das damalige typische Berufsspektrum der Frauen auf. Das liechtensteinische Arbeitsamt informierte im Januar jenes Jahres die Fürstliche Regierung da- rüber, dass eine rege Nachfrage nach weiblichen Ar- beitskräften herrsche. Über 20 offene Stellen in Haushaltungen seien zu besetzen. Anmeldungen von Liechtensteinerinnen würden keine vorliegen. Es gäbe bereits ca. 50 Schweizerinnen mit einer be- 113) Der Begriff Angestelltetr) ist mehrdeutig: 1. Allgemein wird er für Personen, die eine büromässige oder kaufmännische Arbeit leis- ten und im Monatsgehalt eingestellt 
sind. 2. Aber auch Personen im Gastgewerbe und Hausangestellte werden als Angestellte bezeichnet. Vor allem gerade weibliche Hausangestellte konnten nicht mit annä- hernd ähnlichen Bedingungen, wie regelmässiges Monatsgehalt, das Recht auf Rente usw.. rechnen. Hier ist also ein Unterschied zu ma- chen. 49
	        

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