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von Liechtenstein ist eine konstitutionelle Monar- chie. Das Volk wählt 15 Abgeordnete, diese bilden den Landtag. Der Landtag seinerseits wählt 2 Regie- rungsräte und schlägt dem Fürsten einen Regie- rungschef zur Ernennung vor. Regierungschef und 2 Regierungsräte bilden dann die Kollegialregie- rung. Was diese Regierung leistet, das zeigt der 171 Seiten starke «Rechenschaftsbericht für 1924». Na- türlich lässt es sich nicht vermeiden, dass die Regie- rung eines so kleinen Ländchens sich ausser mit volkswirtschaftlichen Fragen auch mit sehr mensch- lichen Angelegenheiten befassen muss. Und so ver- meldet der oben genannte Bericht auch getreulich, dass «in den Regierungssitzungen 1924 u.a. erledigt wurden: Ausfertigung von 17 Ehefähigkeits-Zeugnis- sen. Straferkenntnisse wurden 35 gefällt, und zwar wegen Fahrens mit unbeleuchtetem Fahrzeug nach Eintritt der Dunkelheit: 22; Pflichtverletzung einer Hebeamme: 1 und ähnliche menschliche Dinge mehr. Ebenso wie seine eigene Regierung hat Liechten- stein auch sein eigenes liechtensteiner Geld! Früher, als noch die österreichische Währung bestand, zir- kulierten sogar liechtensteinische Goldmünzen. Heu- te, nach Einführung des Schweizerfrankens, gibt es «nur noch liechtensteinische Silbermünzen zu V2, 1, 2 und 5 Fr. Aber dieses «Kleingeld» genügt den Liechtenstei- nern, denn sie gehen sparsam damit um. Der «Staats- haushalt» für 1924 nennt als Ausgaben: für Post-Inventar Fr. 370.— die Polizei-Truppe " 9600.— den Staatsanwalt " 800.— " Pension einer Hebamme " 380.— Arbeitslosen-Unterstützung " 50.— (!) Der Regierungschef («Reichskanzler» und «Minis- terpräsident» in einer Person!) bezieht ein Jahres- gehalt von 7500.— Fr.; und der Fürst erhält über- haupt keine Zivilliste. Bei solch kluger Wirtschaftsführung ist es denn auch nicht weiter verwunderlich, dass die «Gewinn- und Verlustrechnung» des Landes für 1924 mit ei- nem Gewinn von über 13 000 Franken abschliesst! Die Liechtensteiner haben also allen Grund, zu- frieden zu sein. Um so mehr als das Land von jeder 310