Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

JOHANN ROMARICH BRÜGLER VON HERKULESBERG KARL HEINZ BURMEISTER bedeckt hielt. Der Kemptner Abt Rupert von Bod- man, der als kaiserlicher Kommissar die Verhält- nisse in Vaduz und Schellenberg untersuchte, wusste noch im Jahre 1685, also mehr als fünf Jah- re nach dieser Flucht, nicht, wo Brügler sich auf- hielt.61 Sein neues Wirkungsfeld in Slowenien lag denn auch weit entfernt von Vaduz. Johann Baptist Büchel glaubte Brügler den Leu- ten hinzurechnen zu sollen, «denen über jenen Wahn ein Licht aufging, und die ein vernünftiges Urteil darüber gewannen».62 Auch Otto Seger glaubt bei Brügler einen Läuterungsprozess erken- nen zu können: «Er, der doch selbst genug der un- gerechten Prozesse geführt hat, scheint zum Schlüsse seine Schuld und die Schuld der Herr- schaft eingesehen zu haben».63 Es mag dahinstehen, inwieweit Brügler seine Handlungen mit seinem eigenen juristischen Wis- sen und Gewissen in Einklang gebracht hat. Es gab in den Beurteilungen der Hexenverfolgungen recht unterschiedliche juristische Standpunkte. Die Lind- auer Gutachten von Thomas Welz, der ein Befür- worter der Hexenprozesse war, scheinen Brüglers Handlungsweise weitgehend zu decken.64 In einem ganz andern Lichte stehen die Handlungen Brüg- lers im Salzburger Gutachten des Dr. Johann Bap- tist Moser. Moser konnte Brügler rechtswidrige Suggestiv- und Fangfragen nachweisen. Ein Bei- spiel dafür ist etwa die Befragung des Kaspar Beck aus Schaan, den Brügler fragte, ob er auf den He- xentänzen nicht gehört habe, dass sich jemand rühmte, die Ehestreitigkeiten der gräflichen Fami- lie verursacht zu haben.65 Oder im Falle des Chris- tian Negele aus Vaduz hat Brügler, als er ihn abho- len wollte, ihn schon vor dem Haus als Hexenmeis- ter herausgerufen.66 Auch kritisierte Moser, die Protokolle Hessen nicht erkennen, dass die Folte- rung in Anwesenheit der Richter und Beisitzer er- folgte, die Aussagen wurden während der Tortur protokolliert, die Zeugen waren oft mit den Beisit- zern identisch.67 Am wenigsten entspricht es unse- rem heutigen rechtsstaatlichen Verständnis, wenn der Landammann Georg Bürkle der Witwe des hingerichteten Michael Dintl von Schaan drohte, «er wolle ihren den kopff selber abhawen», wofür 
man aber auch damals schon ein Gespür hatte, wie die Bemerkung zeigt: «Waraus erscheint, das die saubere ambtleuth zumahl cläger, richter unnd henkher sein wollen».68 Brügler wäre also auf- grund seiner überaus fundierten philosophischen, juristischen und theologischen Bildung sehr wohl auch in der Lage gewesen, zu erkennen, dass seine Prozessführung Mängel, ja sogar schwere Mängel aufgewiesen hat. BRÜGLER IN FREIBURG, 1679 Abt Rupert von Bodman ist nicht der einzige, dem der weitere Verbleib Brüglers unbekannt blieb. Auch der heutige Flistoriker hat grosse Mühe, die Wege Brüglers nach seiner Flucht im Sommer 1679 nachzuzeichnen. Man kann Brüglers Aufenthalte nur mehr an Hand seiner verschiedenen Druck- werke ausmachen, die er 1679 in Freiburg i. Br., 1680 ohne Ortsangabe, 1686 wiederum ohne Orts- angabe, 1687 in Köln, 1690 in Augsburg, 1691 zweimal in Augsburg sowie 1694, 1695 und 1696 jeweils wiederum in Augsburg erscheinen liess. Man wird zwar daran denken müssen, dass sich Brügler 1679 tatsächlich auch in Freiburg aufge- halten hat, wo er ja zu Flause war, auch war er mit ziemlicher Sicherheit zu Beginn der 1690er Jahre 57) Ebenda, S. 71; Wiedemann. M.: Hexenprozesse zu Wasserburg, in: Bodensee-Heimat-Schau 8 (1929), S. 11. 58) Bischöfliches Archiv Chur. Nr. 731.03, S. 41 f. 59) Tschaikner (wie Anm. 50). S. 33. 60) Seger (wie Anm. 51), S. 152. 61) Tschaikner (wie Anm. 50), S. 62. 62) Büchel (wie Anm. 45), S. 109. 63) Seger (wie Anm. 51), S. 62. 64) Tschaikner (wie Anm. 50). S. 80-87. 65) Ebenda, S. 168. 66) Ebenda, S. 175. 67) Ebenda, S. 90 f. 68) Ebenda, S. 173. 173
	        

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