Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

JOHANN ROMARICH BRÜGLER VON HERKULESBERG KARL HEINZ BURMEISTER Landschreibers, des Landammanns Georg Wolf und Kaspar Schreibers, des Gerichts, statt. Dieses Mal ging es um ein Zivilgerichtsverfahren, das der in Sulz (Vorarlberg) ansässige jüdische Kaufmann Salomon Levi gegen Fidelis Vaser zu Vaduz ange- strengt hatte. Es ging um den Kauf von mehreren Stuten. Der Prozess lief auf einen Vergleich der Par- teien hinaus.48 Schon mit dem nächstfolgenden Verhörtag vom 3. August 1679 tritt Brügler nicht mehr in Erschei- nung; am 8. August 1679 präsidiert bereits sein Nachfolger als Landvogt Johann Christoph Köberle das Gericht.49 In allen diesen Gerichtsfällen erscheint Brügler als ein untadeliger Richter, der ernst genommen hat, was im Schellenberger Verhörprotokoll 1699- 1711 als Motto für die Richter vorangestellt war: «Juste Judicate, qui iudicatis terram, Deut. 17», womit wohl 5. Mose 17, 11 auf eine kurze Formel gebracht ist: «Nach dem Gesetz, das sie dich leh- ren, und nach dem Recht, das sie dir sagen, sollst du dich halten». Ganz anders stellen sich die unter dem Namen «Brüglerschen Prozesse» bekannten Flexenprozes- se dar, die in dem Monaten März bis Mai 1679 stattgefunden haben.50 Diese Prozesse, die 20 Men- schenleben kosteten, brachten Liechtenstein in der Nachbarschaft in den zweifelhaften Ruf einen «he- xenlandts». Es regte sich ein wachsender Wider- stand gegen die Prozesse beim Klerus, bei der Landschaft, beim Vogteiamt in Feldkirch, bei der Stadt Feldkirch, auch beim Bischof von Chur, so- dass sich der Graf Ferdinand Karl genötigt sah, ei- ner Überprüfung zuzustimmen. Der damit beauf- tragte Feldkircher Hubmeister Dr. Franz Gugger von Staudach kam nach Durchsicht der Protokolle zu einem vernichtenden Urteil: die Indizien, die zur Haft und Folterung führten, waren zu wenig be- gründet; es fehlte an untadeligen Zeugen; man habe zu grosses Gewicht auf Denunziationen ge- legt; die Fragen seien verfänglich und suggestiv und die Folterungen unrechtmässig gewesen. Als der Landvogt Brügler bemerkt hatte, dass gegen ihn und «seine geführte process examinirt werde», floh er unter Zurücklassung von Frau und 
Kindern51 aus dem Land und suchte ein kirchliches Asyl beim Bischof von Chur. Nach einer Aussage von Abt Rupert von Bodman aus dem Jahre 1685 habe Brügler seine Verhaftung befürchtet, weil er «auf seines aignen graffens und herrens persohn in puncto maleficij zu inquiriren» sich unterstanden habe.52 Die Hexenprozesse wurden daraufhin vor- erst eingestellt, die geplante Verhaftung von 18 der Hexerei verdächtigten Personen aus der Herrschaft Schellenberg unterblieb. Der Graf übertrug seinen Anspruch auf die Nachlässe der hingerichteten Personen in Höhe von 8700 Gulden auf die Stände, was für diese einen Anreiz bildete, schon bald wie- der mit den Prozessen fortzufahren. Es folgten die «Walserischen Prozesse» von 1680 durch den neu- en Landvogt Andreas Joseph Walser, der zuvor als Stadtammann von Feldkirch einer der schärfsten Kritikers Brüglers gewesen ist.53 44) Büchel, Johann Baptist, Urkunden aus dem Urbar des Klosters St. Johann im Thurtal soweit sie unser Gebiet betreffen, in: JBL 18 (1918), S. 27-63, hier S. 62. 45) Liechtensteinisches Landesarchiv Vaduz, Verhörprotokolle der Grafschaft Vaduz 1677-1685. A S 1/2, Bl. 36verso - 37recto: Büchel. Johann Baptist, Auszüge aus Protokollen des Hofgerichtes der Graf- schaft Vaduz aus der Zeit der Hohenemser Grafen. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des 17. Jahrhunderts. In: JBL 38 (1938), S. 107- 149, hierS. 137. 46) Liechtensteinisches Landesarchiv Vaduz, Verhörprotokolle der Grafschaft Vaduz 1677-1685, A S 1/2, Bl. 37 recto f.; Büchel (wie Anm. 45), S. 137. 47) Liechtensteinisches Landesarchiv Vaduz, Verhörprotokolle der Grafschaft Vaduz 1677-1685, A S 1/2, Bl. 37 verso. 48) Liechtensteinisches Landesarchiv Vaduz, Verhörprotokolle der Grafschaft Vaduz 1677-1685, A S 1/2, Bl. 37 verso f. 49) Liechtensteinisches Landesarchiv Vaduz, Verhörprotokolle der Grafschaft Vaduz 1677-1685, A S 1/2, Bl. 38. 50) Tschaikner, Manfred: «Der Teufel und die Flexen müssen aus dem Land...», Frühneuzeitliche LIexenvorfolgungen in Liechtenstein. In: JBL 96. Vaduz, 1998, S. 1-197, hierS. 22 f. 51) Soger, Otto: Der letzte Akt im Drama der Hexenprozesse in der Grafschaft Vaduz und Herrschaft Schellenborg, in: JBL 57 (1957), S. 135-227, hier S. 57 falsch gelesen «mit Frau und Kindern». 52) Tschaikner (wie Anm. 50). S. 23. 5.3) Ebenda, S. 24. 167
	        

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