Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

•32 Auszug aus dem Verhör- protokoll der Grafschaft Vaduz vom 19.Januar 1679; Brügler ist Landvogt und Vorsitzender des Ge- richts in Vaduz 
1679 im Amt, als er einen Streit des Klosters St. Jo- hann im Thurtal mit den Gemeinden Schaan, Va- duz und am Eschnerberg schlichtete.44 Eine weitere Amtshandlung Brüglers ist für den 19. Januar 1679 bezeugt. An diesem Tag fand vor dem Landvogt Brügler, dem Landschreiber Baum- garten und dem Landammann Georg Wolf ein Ex- traverhör in der Taferne statt. Der Fuhrmann Fide- lis Walser aus Götzis hatte, gestört durch einen Hund, ein achtjähriges Kind, Sohn des Johann Tressel von Schaan, überfahren. Die Strafe fiel re- lativ milde aus. Der Hund, der das Unglück ausge- löst hatte, sollte erschossen werden. Der Fuhr- mann musste ein Bussgeld von zwölf Gulden be- zahlen, ausserdem die Kosten für das Begräbnis aufbringen. Er musste weiters vier Gulden auf den Altar legen und zwei Engel- und vier Seelenmessen halten lassen. Schliesslich wurde ihm auferlegt, die Eltern um Verzeihung zu bitten. Aus einer Randbe- merkung geht hervor, dass der Landschreiber die Strafe von zwölf Gulden einkassiert und 1679 mit dem Landvogt Brügler verrechnet hatte.45 Am 23. Januar 1679 verhängte das Gericht eine sehr viel empfindlichere Strafe gegen Ulrich Weiss, einen Wirt zu Balzers, wegen eines Zolldelikts und wegen unerlaubten Fischens im herrschaftlichen Fischbach, vor allem aber weil er die Herrschaft belogen und Injurien («Hundsfott») ausgestossen hatte. Die Strafe wurde nachträglich herabgesetzt und an die Herrschaft bezahlt.46 In der Folge wurde eine Schlägerei auf der Kirchweih in Schaan mit fünf Gulden geahndet.47 Ein Extra Ordinari Verhör fand am 17. April 1679 in Gegenwart von Landvogt Brügler, des 166
	        

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