Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

Zu welchen Resultaten kommt die Studie? Die Schlussthese der Autoren Lussy und Lopez lautet, dass der liechtensteinische Finanzplatz aufgrund seiner damals noch geringen Grösse nicht die Funk- tion einer Devisendrehscheibe innehatte und kein bedeutender Hort für jüdisches Fluchtvermögen und NS-Raubgut gewesen sei. Eine Quantifizierung der als Opfervermögen zu klassifizierenden Vermö- gensmasse findet jedoch aufgrund der oben er- wähnten quellentechnischen Schwierigkeiten nicht statt. Die Autoren attestieren den liechtensteini- schen Behörden und Finanzintermediären eine grundsätzlich wohlwollende Behandlung jenes Kun- denkreises, welcher der Gruppe der Opfer zuzu- rechnen ist. Als Beispiel für diese Haltung wird die grosszügige Stundung von Gebühren durch die liechtensteinischen Finanzintermediäre oder der Verkauf der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft durch den Staat genannt. Letzterem beizufügen wä- re, dass von diesen sogenannten «Finanzeinbürge- rungen» nicht nur eine Reihe wohlhabender Juden, sondern auch der üechtensteinische Staat und die dort domizilierten Finanzintermediäre profitieren konnten. Die hohen Gebühren und Kautionsleistun- gen, die in diesem Zusammenhang vom Antragstel- ler zu leisten waren, wurden in den 1930er Jahren zu einer wichtigen Stütze des Staatshaushalts; die hierdurch gewonnenen Vermögenseinlagen ver- sorgten zudem das liechtensteinische Bankensy- stem mit dringend benötigter Liquidität.7 Auch im Bereich des Gesellschaftsgeschäfts, dem eigentli- chen Kerngeschäfts des liechtensteinischen Finanz- dienstleistungssektors, hätten die liechtensteini- schen Finanzintermediäre und Behördenvertreter versucht, nach Kenntnis und Möglichkeit die Auslie- ferung von Vermögenswerten, die Zwangsschlies- sung von Gesellschaften oder die «Arisierung» von Firmen zu verhindern. In ihren Bemühungen zum Schutz von Täterver- mögen gingen die betroffenen liechtensteinischen Akteure sehr weit. Wie der im zweiten Teil der Studie dargestellte Fall des SS-Sturmbannführers Friedrich Schwend und seiner über das Fürstentum Liechtenstein durchgeführten Falschgeldoperation verdeutlicht, verpassten die Behörden die Beschlag-nahme 
von Geldern der Fälscher bei der involvier- ten Bank in Liechtenstein und unterliessen die Auf- nahme einer strafrechtlichen Verfolgung. Anhand anderer Beispiele wird gezeigt, wie liechtensteini- sche Sitzunternehmen am Handel wichtiger Güter mit dem «Dritten Reich», an der Absetzung von Ge- winnen aus diesem Handel, an der Finanzierung von NSDAP-Aktivitäten in Österreich, an der Ver- schleierung problematischer Geschäfte gelisteter Firmen und Personen, an der Tarnung von Feindbe- sitz oder gegen Ende des Krieges am Versand ge- raubter Wertpapiere beteiligt waren. Die Alliierten kritisierten diese Geschäfte. In Reaktion hierauf setzten sie die Direktoren der beiden liechtensteini- schen Banken, die bedeutendsten Finanzinterme- diäre, einige Neubürger und eine beachtliche Zahl von Sitzunternehmen auf die schwarze Liste. Auch im Bereich Raubgut und Tätervermögen musste das Forscherteam auf eine flächendeckende und quantifizierende Abklärung der Vorwürfe ver- zichten. Lussy und Lopez stellen in ihrer Studie für 1941 bis 1944 einen beachtlichen Anstieg der Kun- dengelder bei der Liechtensteinischen Landesbank fest (von 14 auf 28 Millionen Franken). Ein Teil der Gelder strömte der Landesbank zwecks Umgehung der schweizerischen Kriegsgewinnsteuer zu und stammte aus den lukrativen Rüstungsexporten der Schweizer Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon Bühr- le & Co. Es könne nicht ausgeschlossen werden, so der Kommentar der Autoren, dass es sich bei einem Teil der Neugelder um getarntes deutsches Kapital handelte.8 Eine derartig vage Formulierung ist nicht sehr befriedigend; sie kann dem Autorenteam je- doch aufgrund der unvollständigen Aktenlage kaum zum Vorwurf gemacht werden. Im Gegensatz zur quantitativen Untersuchung bringen die in der Studie dargestellten Einzelfälle Neuerkenntnisse, aufgrund derer, wenn nicht quan- titative, so doch qualitative Urteile gefällt werden können. Besonders interessant und spannend sind die im Kapitel 7 dargelegten liechtensteinischen Nachkriegskarrieren der Herren Joseph Steeg- mann9, Kurt Herrmann10 und Rudolf Ruscheweyh11. Diese setzten sich in den letzten Monaten des Krie- ges nach Liechtenstein ab. Sie wurden vom Fürsten 256
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.