Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

NATIONALE IDENTITÄT WILFRIED MARXER LIECHTENSTEIN ALS NATION? Es lässt sich aus heutiger Sicht nicht mit Sicherheit feststellen, ab wann und in welchen Schritten sich so etwas wie eine liechtensteinische nationale Iden- tität herausgebildet hat. Für die Schweiz wird der Beginn einer Nationalidee von Im Hof etwa auf das Jahr 1500 datiert. Der Zeitraum vom 14. bis 16. Jahrhundert ist die Gründungsphase und Phase der Nationenwerdung, im 16./17. Jahrhundert folgte die Krise der Konfessionalisierung und die Stabilisie- rung des Nationalbewusstseins, im 18. Jahrhundert wurde der Patriotismus erneuert, die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts brachte die Demokratisierung des helvetischen Patriotismus, die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts die Behauptung der Schweiz als Kleinstaat im nationalistisch-imperialistischen Eu- ropa, und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts folgte die «Geistige Landesverteidigung» in einem fa- schistischen Europa.8 Als was sahen sich die Bewohnerinnen und Be- wohner von Schaan oder Mauren im 15. Jahrhun- dert, im 18., 19. oder 20. Jahrhundert? Wir können dazu nicht all zu viel sagen. Es ist stark anzuneh- men, dass zur Zeit der Grafenherrschaften bis zum Kauf der Herrschaft Schellenberg und der Graf- schaft Vaduz durch das Haus Liechtenstein der kol- lektive Identitätsradius territorial eher klein war. Die Bevölkerung dürfte sich weitgehend über die Zugehörigkeit zu einer Familie oder Sippe, einen Dorfteil, ein Dorf, eine Genossenschaft und viel- leicht noch über die Landschaft definiert haben. Auf Basis der Landammannverfassung war der Bevöl- kerung immerhin ein Mitspracherecht bei der Wahl des Landammanns und der Richter zugesichert, welcher in erster Instanz richtete. Da eine solche Wahl je für die Herrschaft Schellenberg (heutiges Liechtensteiner Unterland) und die Grafschaft Va- duz (heutiges Liechtensteiner Oberland) erfolgte, war eine institutionelle Klammer für diese räumli- chen Bezugsgrössen gegeben. Weitere Identitätsmomente könnten sich in Ab- grenzung zu Nachbarregionen ergeben haben, also etwa gegenüber den Bewohnern auf der anderen Rheinseite, sowie gegenüber den Bewohnern der 
grenznahen Gebiete des heutigen Vorarlberg und der Bündner Herrschaft. Schliesslich könnte auch der gemeinsame Untertanenstatus Identität gestiftet haben. Dabei ist aber eher zu bezweifeln, dass sich zwischen den gemeinsamen Untertanen der jeweili- gen Grafen auch eine gemeinsame Identität ent- wickelt hat. So unterstanden die Bewohner des heu- tigen Liechtenstein etwa in der Brandisischen Zeit (1416-1510) der gleichen Obrigkeit wie die Maien- felder im heutigen Graubünden und die Blumeneg- ger im heutigen Vorarlberg, während unter der Ho- henemser Herrschaft (1613-1699/1712) die Luste- nauer und Hohen emser Bevölkerung der gleichen Flerrschaft unterstellt war wie die <Schellenberger> und <Vaduzer> (vgl. Abbildungen auf Seite 202). Erst recht ist nicht anzunehmen, dass sich die da- maligen Bewohner des Rheintals explizit als An- gehörige des Alten Reiches, also des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation, gefühlt haben. Dazu dürfte der bäuerliche Alltag zu weit vom Geschehen des Hofes in Wien und der Weltpolitik entfernt ge- wesen sein. Aber auch das entzieht sich unserer derzeitigen Kenntnis. Dennoch war die Bevölkerung nicht gänzlich abgeschottet von grösseren politi- schen Räumen. Jedenfalls belegt der am Ende des 17. Jahrhunderts persönlich vorgetragene Protest der Bevölkerung am Hof in Wien gegen die Herr- schaft der Hohenemser, dass das Wissen um die Zu- gehörigkeit zum Alten Reich vorhanden war - we- nigstens bei einer Elite. Gerade kriegerische Auseinandersetzungen kön- nen andererseits theoretisch sehr wohl dazu beige- tragen haben, Zugehörigkeitsgefühle zu grösseren territorialen und politischen Räumen zu entwickeln. Im Schwabenkrieg 1499 etwa fand eine bedeutende Schlacht bei Triesen statt, sodass die Bevölkerung kaum übersehen konnte, dass sie in eine Auseinan- dersetzung zwischen dem Eidgenössischen Bund und dem Schwäbischen Bund als Teil des traditio- S) Im Hof, Ulrich (1991) zum «Mythos Schweiz» im Rahmen des Na- tionalen Forschungsprogramms 21, zitiert nach Kreis 1993. S. 36. 203
	        

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