Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

DIE EUROPÄISCHE INTEGRATION NIKOLAUS VON LIECHTENSTEIN de für ein kleines Land, dem Machtmittel zumeist fehlen, sind wirtschaftliche Gesundheit und ein or- dentlich geführter Haushalt für ein glaubwürdiges Auftreten wichtig. Auch kosten eigenständige Lö- sungen und die Vertretung der Souveränität nach aussen Geld. Es gilt zum Beispiel einen aussenpoliti- schen Apparat zu unterhalten, Beiträge zur inter- nationalen Zusammenarbeit zu erbringen und Öf- fentlichkeitsarbeit zu betreiben. Die dazu erforder- lichen Mittel können langfristig nur über eine gesunde Wirtschaft erbracht werden, welche wie- derum der notwendigen, vom Staat zu erbringenden Rahmenbedingungen bedarf. Diese Rahmenbedin- gungen hängen für eine so international ausgerich- tete Wirtschaft, wie die liechtensteinische, massgeb- lich von den vom Ausland festgelegten bzw. vertrag- lich vereinbarten Austauschbedingungen ab. Seit dem Beitritt zum EWR hat sich die liechtensteini- sche Wirtschaft positiv entwickelt und nicht zuletzt wurde eine Diversifizierung im Bereich der Finanz- dienstleistungen begünstigt.16 Dies wiederum hat den Staat und nicht zuletzt seine Finanzmittel ge- stärkt, was, wie gesagt, souveränitätspolitisch von einiger Bedeutung ist. Eng mit diesen wirtschaftlichen Aspekten der Souveränität ist der durch das Abkommen gegebene Zwang zu eigenständigen Lösungen verbunden: Der im Grossen und Ganzen doch sehr liberale Binnen- markt der EU verlangte von den liechtensteinischen Wirtschaftstreibenden, sich dem schärferen Wind des Wettbewerbs in zuvor geschützten Wirtschafts- bereichen zu stellen. Auch der Staat musste plötz- lich in Bereichen aktiv werden, um die er sich zuvor nicht gekümmert hat. Als Beispiel sei die eigene Ver- sicherungsgesetzgebung genannt, die Liechtenstein einem bisher unterentwickelten Sektor der Finanz- dienstleitungen eröffnete. Das EWR-Abkommen war aber nicht nur aus wirtschaftspolitischer Perspektive ein Souveräni- tätsgewinn. Vor allem aussenpolitisch hat Liechten- stein sich damit stärker positioniert. Vor Abschluss des EWR-Abkommens hatte Liechtenstein kaum Be- ziehungen zur EU, dem in gewisser Beziehung be- deutendsten Macht- und Wirtschaftsfaktor in Euro- pa. Das EWR-Abkommen war das umfassendste As-soziationsabkommen, 
dass die EU mit einem Staat bzw. einer Staatengruppe abgeschlossen hat. AJJei- ne dieser schlagartige Ausbau der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und ihren vielen Mit- gliedsländern ist ein unschätzbares Plus an aussen- politischer Manövrierfähigkeit, trotz der gleichzeitig eingegangenen vielfältigen Verpflichtungen gegen- über diesem Riesenpartner. Der aussenpolitische Prestigegewinn in Europa ist auch auf folgendem Hintergrund zu sehen: Liechtenstein hatte sich in den Jahrzehnten vor dem EWR Beitritt, sieht man von einigen Mitgliedschaften in internationalen Or- ganisationen ab, aussenpolitisch überwiegend auf die Schweiz ausgerichtet, wie sich dies bereits aus den Vertragsbeziehungen ersehen lässt.17 Obwohl die Souveränität Liechtensteins nicht angezweifelt wurde, wurde man öfters von ausländischen Ge- sprächspartnern gefragt, ob Liechtenstein sich nicht mit der Zeit ganz in die Schweiz integrieren würde mit dem faktisch damit einhergehenden Souveräni- tätsverlust. Der EWR-Beitritt hat die Fähigkeit Liech- tensteins zum Beschreiten eigener Wege und zu ei- ner multipolaren Aussenpolitik unter Beweis ge- stellt, bei gleichzeitigem Erhalt der freundnachbar- lichen Beziehungen zur Schweiz. Verstärkt hat das EWR-Abkommen auch die Zu- sammenarbeit mit dem zweiten Nachbarland Liech- tensteins, Österreich. Durch die weitgehende Teil- 13) Über die politischen Diskussionen vor der EWR-Abstimmung vom 13. Dezember 1992 und über deren Ausgang sei auf die um- fangreiche Berichterstattung in den beiden Landeszeitungen wäh- rend diesen Wochen verwiesen (Liechtensteiner Volksblatt, Liechten- steiner Vaterland). 14) Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürsten- tums Liechtenstein betreffend die Teilnahme des Fürstentums Liech- tenstein am Europäischen Wirtschaftsraum (Nr. 1/1995). 15) Siehe dazu die beiden Berichte und Anträge der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend fünf Jahre bzw. zehn Jahre Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum (Nr. 42/2000 und Nr. 102/2005). 16) Siehe Bericht über 10 Jahre EWR Mitgliedschaft gemäss Fuss- note 15 sowie Statistisches Jahrbuch, Fürstentum Liechtenstein, Jahrgang 2004. Hrsg. Amt für Volkswirtschaft. 17) Systematische Sammlung der liechtensteinischen Rechtsvor- schriften, Band 0.1 und folgende. 161
	        

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