Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

LIECHTENSTEIN UND DIE TSCHECHOSLOWAKEI BZW. DEREN NACHFOLGESTAATEN SEIT 1945 / ROLAND MARXER Anlässlich der Debatte im Landtag zur Genehmi- gung des EWR-Erweiterungsabkommens ging der liechtensteinische Aussenminister nochmals aus- führlich auf die Beweggründe für die Vorgangswei- se der Regierung ein.54 Sie decken sich im Wesent- lichen mit den Ausführungen im Bericht und An- trag der Regierung Nr. 2/2004 und enthalten auch noch weitere Begründungen für das Verhalten der liechtensteinischen Regierung. Zusammenfassend hielt der Aussenminister fest, dass die Regierung dem ihr dauernd übertragenen Auftrag nachge- kommen sei, die Interessen des Staates Liechten- stein wahrzunehmen und zu vertreten, die in die- sem Zusammenhang vornehmlich und wesentlich auf die Frage der durchgehenden Anerkennung der Souveränität Liechtensteins durch die Tschechi- sche und die Slowakische Republik ausgerichtet waren. Die zahlreichen Reaktionen aus dem Kreis der Vertragsparteien, die das Vorgehen Liechten- steins als richtig einschätzten, hätten die Position der Regierung bestätigt. Die offenen Fragen Liech- tensteins im Verhältnis zu den beiden Staaten seien damit einerseits in den einzelnen Aussenministeri- en ins Bewusstsein gerückt worden, andererseits habe auch auf die Solidarität vor allem der beiden EFTA-Partner im EWR, nämlich Norwegen und Is- land, gezählt werden können, die Liechtenstein in seinen Bemühungen tatkräftig und mit persönli- chem Einsatz der Aussenminister unterstützt hät- ten. Für Liechtenstein sei die offene Frage gegen- über Tschechien und der Slowakei keine lediglich bilaterale mehr, keine, die nur noch Liechtenstein gegenüber den beiden Staaten stelle, sondern die EWR-/EFTA-Staaten hätten sich solidarisch er- klärt. Die EU-Kommission habe im Sinne Liechten- steins versucht, mit den beiden Mitgliedern zu ver- handeln. Dies habe nicht nur Rückwirkungen, son- dern insbesondere Zukunftswirkung. Damit sei auch die Position Liechtensteins gegenüber Tsche- chien und der Slowakei insofern gestärkt, als die beiden Staaten erkennen müssten, dass die offenen Fragen nicht nur ein bilaterales Thema seien, dass europäisch ein Verständnis vorhanden und von be- stimmten Staaten konkret auch eine Unterstützung gegeben sei. 
Abgesehen von dieser direkten Frage habe dies auch die Haltung Liechtensteins, die zwar für die EWR-Erweiterung kompromissbereit, in Bezug auf die Souveränität Liechtensteins im liechtensteini- schen Verständnis aber klar gewesen sei, auch ihre Auswirkungen auf andere Vertragsverhältnisse und Verhandlungen. Liechtenstein sei als konsequent verhandelnder Verhandlungspartner angesehen wor- den.55 RATIFIKATION DES EWR-ERWEITERUNGS- ABKOMMENS Anlässlich der Ratifikation dieses Erweiterungsab- kommens gab Liechtenstein eine weitere Erklärung ab, die nicht nur das Verständnis beinhaltete, dass sich die Vertragsparteien verpflichten, «sich um die Beilegung zwischen ihnen bestehender, bislang un- gelöster Streitigkeiten auf friedlichem Wege auf der Grundlage des Völkerrechts» zu bemühen, sondern auch, dass «mit der Ratifikation dieses Übereinkom- mens das Bestehen des Fürstentums Liechtensteins als seit langem bestehender souveräner Staat auch für die in Artikel 1 dieses Übereinkommens genann- ten <neuen Vertragsparteien) ausser Zweifel steht.» VORGEHEN LIECHTENSTEINS IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ARKOMMEN ZUR ZINSRESTEUERUNG Die Regierung bestätigte die in ihrer Sicht konse- quente Haltung im Zusammenhang mit der Unter- zeichnung und Ratifikation des mit der EU abge- schlossenen Abkommens zur Zinsertragsbesteue- 53) Ebenda, S. 51-52. 54) Protokoll über die Landtagssitzung vom 10. März 2004. S. 78-105. 55) Siehe hierzu die Verhandlungen bzw. Erklärungen zum Abkom- men Liechtensteins mit der EU zur Zinsertragsbesteuerung. 145
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.