Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

trachten, andere solche Probleme hätten eine Lö- sung gefunden, so jene im Verhältnis Tschechiens zu Deutschland. Er würde gerne nach Vaduz rei- sen, wenn er eingeladen würde, und er gab sich überzeugt, dass sich daran anschliessende bilate- rale Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen wer- den könnten.35 FREIHANDELSABKOMMEN DER I I TA- STAATEN MIT DER TSCHECHOSLOWAKEI UND IHREN NACHFOLGESTAATEN Die EFTA-Staaten hatten mit der Tschechoslowakei im Jahr 1992 ein Freihandelsabkommen abge- schlossen. Liechtenstein hatte es unterzeichnet, mit dem Hinweis auf die offenen Fragen in den Bezie- hungen zur Tschechoslowakei aber nie ratifiziert.36 Im April 1993 wurde das genannte Freihandels- abkommen über die Unterzeichnung von zwei «Nachfolgeprotokollen» den realen Verhältnissen des Bestehens von zwei voneinander unabhängi- gen Staaten angepasst.37 Liechtenstein beschränkte sich in der Folge auf die «provisorische Anwen- dung» der beiden Protokolle ab dem 1. Januar 1997, ohne die beiden Protokolle zu ratifizieren. DIE AUFNAHME DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN REPURLIK IN DIE UNO Die Aufnahme der beiden Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei in die UNO erfolgte am 19. Janu- ar 199338 im Rahmen der 47. Session der UNO-Ge- neralversammlung. Da die Aufnahme neuer UNO- Mitglieder in der Generalversammlung üblicher- weise per Akklamation erfolgt, verzichtete Liech- tenstein darauf, eine Stimmerklärung abzugeben. Im Auftrag der Regierung hatte die Ständige Ver- treterin Liechtensteins aber in einer Note an den UNO-Generalsekretär festgehalten, welches die Gründe für die ungelösten offenen Fragen im Ver- hältnis Liechtensteins zu den beiden Nachfolge- staaten sind. Diese Note wurde als Dokument zum entsprechenden Tagesordnungspunkt der General-versammlung 
registriert und ist damit Bestand- teil des Aufnahmeverfahrens für die beiden Staa- ten.39 DER REITRITT DER TSCHECHOSLOWAKEI ZUM PATENTÜREREINKOMMEN Im Zusammenhang mit dem von der Tschechoslo- wakei geäusserten Wunsch, dem Europäischen Pa- tentübereinkommen40 beizutreten, thematisierte der liechtensteinische Delegierte im Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation 1997 die offenen Fragen in den Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Tschechoslowakei.41 DIE AUFNAHME DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN REPUBLIK IN DEN EWR Von besonderem Interesse sind die Bemühungen der liechtensteinischen Regierung im Rahmen der Verhandlungen zur EWR-Erweiterung unter ande- rem durch die Tschechische und die Slowakische Republik. Sie sollen daher etwas ausführlicher be- handelt werden, weil sie auch den Gesamtkontext der Problematik der Beziehungen eindrücklich dar- legen.42 DIE SITUATION VOR DER PARAPHIERUNG DES ERWEITERUNGSABKOMMENS AM 3. JULI 2003 In einem Aide-memoire vom 4. April 200343 zuhan- den aller künftigen Vertragsparteien begrüsste die Regierung die anstehende EWR-Erweiterung und die fortschreitende Integration in Europa. Sie mach- te aber gleichzeitig auch auf die offenen Fragen in den Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Tschechischen Republik und der Slowakischen Re- publik aufmerksam. Die Regierung stellte nicht die aus Sicht der betroffenen Staaten behauptete Recht- mässigkeit der Benes-Dekrete in Frage, sondern behandelte die offenen Fragen unter dem für Liechtenstein wesentlichen Aspekt der Anerken- 138
	        

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