Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

EIN «ANNEX ÖSTERREICHS» ODER EIN SOUVERÄNER STAAT? / RUPERT QUADERER sandten Beck, machte diesem jedoch keinerlei po- sitive Zusage in der Frage der Anerkennung Liech- tensteins, beziehungsweise der Enteignungen des Besitzes des Hauses Liechtenstein. Benes versprach Emil Beck lediglich, er werde die Angelegenheit prüfen. Emil Beck blieb, wohl auch auf Drängen von Wien und Vaduz aus, beharrlich und wandte sich Ende Mai 1925 nochmals an Motta und hat ihn, «Fürsprache für eine gerechte und billige Lösung» bei Benes einzulegen.59 Beck beurteilte eine per- sönliche Intervention Mottas als «besonders wert- voll», da die tschechoslowakische Regierung eine offizielle Vertretung Liechtensteins durch die Schweiz ablehne. Beck erwartete von Mottas Fürsprache eine «ausgezeichnete Wirkung». Motta wandte sich denn auch an Benes, da mehrere Vorstösse von Seiten des Eidgenössischen Politischen Departe- mentes bei der tschechoslowakischen Gesandt- schaft in Bern ohne Erfolg geblieben waren.6" Mot- ta übermittelte Benes den Wunsch Liechtensteins, dass das Gesetz über die Bodenreform, soweit es den Besitz des Fürsten von Liechtenstein betreffe, in einer moderaten Art besprochen werde. Motta übernahm die liechtensteinische Argumentation, dass die von den tschechoslowakischen Behörden getroffenen Massnahmen schwerwiegende Auswir- kungen auf die finanzielle Situation eines kleinen Staates haben könnten, den zahlreiche Bande der Freundschaft und Nachbarschaft mit der Schweiz verbänden. Motta bat Benes, die Vorschläge der liechtensteinischen Regierung mit seinem bekann- ten Geist der Versöhnung zu prüfen, um möglichst bald zu einer angemessenen Regelung zu kommen. Benes reagierte rasch und hielt gegenüber Motta fest, dass er nicht verkenne, dass die angesproche- ne Frage infolge der Nichtanerkennung Liechten- steins durch die Tschechoslowakei sehr kompliziert sei und unter streng interner Sicht einige Schwie- rigkeiten biete.61 Benes versprach, die Angelegen- heit «mit Interesse» zu verfolgen. Bevor er jedoch detaillierte Erklärungen und seine definitive An- sicht dazu äussern könne, müsse er weitere Aus- künfte in Prag einholen. Eine interne Randnotiz des Eidgenössischen Politischen Departementes 
hielt dazu fest, dass «vorderhand keine weitere Mitteilung» gemacht werden solle. Am 29. September 1925 richtete Fürst Johann II. persönlich ein Schreiben an Bundesrat Motta.62 Fürst Johann II. legte ebenfalls die Situation der Enteignungen dar und folgerte daraus, dass ein Ausgleich mit entsprechender Entschädigung an- zustreben sei. Nach Fürst Johann II. war dies vor allem wichtig wegen der «Vermögensgebahrung», und zwar sowohl im Hinblick auf das Haus als auch auf das Land Liechtenstein. Fürst Johann IL gab abschliessend der Hoffnung Ausdruck, dass Bun- desrat Motta bei seinem «Gerechtigkeitssinn» und seiner «überragenden Stellung» die Bestrebungen zur Ordnung der Besitzverhältnisse des Fürsten von Liechtenstein auch weiterhin «gütigst unter- stützen wolle». Das Eidgenössische Politische Departement un- terrichtete das schweizerische Generalkonsulat in Prag darüber, dass Benes erklärt habe, keine Mög- lichkeit zu sehen, die strikte Anwendung des Bo- 52) BA Bern, 2001(E)/1969/262, Schachtel 59, 9. Januar 1925; Gesandtschaft Bern an Eidgenössisches Politisches Departement. 53) BA Bern, 2001 (EVI969/262, Schachtel 59, 9. Januar 1925. 54) BA Bern, 2001(E)/1969/262. Schachtel 43, 16. Februar ) 925: Gesandtschaft Bern an Eidgenössisches Politisches Departement. 55) BA Bern, 2001(E)/1969/262. Schachtel 59, 9. Januar 1925. Randnotiz. 56) BA Bern, 2001(E)/1969/262, Schachtel 59, 14. April 1925; Gesandtschaft Bern an Eidgenössisches Politisches Departement. 57) BA Bern, 200KEJ/1969/262, Schachtel 59, 15. April 1925; Eidgenössisches Politisches Departement an Schweizer Generalkon- sulat in Prag. 58) BA Bern, 2001 (EVI969/262. Schachtel 59, 5. Mai 1925; Randnotiz Mottas in Französisch auf dem in französischer Sprache abgefassten Memorandum Liechtensteins. 59) BA Bern, 200KEV1969/262. Schachtel 59, 25. Mai 1925: Gesandtschaft Bern ab Eidgenössisches Politisches Departement. 60) BA Bern, 2001(E)/1969/262, Schachtel 59, 3. Juni 1925: Bun- desrat Motta an Benes, «President de la Conference internationale du Travail Geneve». Original in französischer Sprache. 61) BA Bern, 2001(E)/1969/262. Schachtel 59, 11. Juni 1925; Benes an Bundesrat Motta. Originaltext in französischer Sprache. 62) BA Bern, 2001 (E)/1969/262, Schachtel 59, 29. September 1925; Johann 11. aus Feldsbei'gan Bundesrat Motta. 123
	        

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