Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

DIE LIECHTENSTEINISCHE LANDESHYMNE JOSEF FROMMELT Aufführungspraxis Das Absingen der Landes- hymne anlässlich des Staatsfeiertags 1981. In der Bildmitte ist Fürstin Gina von und zu Liechtenstein zu erkennen. In allen Ländern findet ein gewisses Ritual zur Auf- führung der Nationalhymne statt. Aus Achtung vor dem Staatssymbol wird die Hymne überall stehend angehört, wobei die Männer ihre Kopfbedeckung abnehmen, sofern diese nicht zu einer Uniform gehört. Militär, Polizei und andere offiziell unifor- mierte Personen gehen in Achtungsstellung und sa- lutieren in der jeweilig vorgeschriebenen Art. Meist werden bei diesem Salutieren die Fingerspitzen der rechten Hand an die Krempe oder das Schild des Uniform-Hutes gelegt. In den USA legen Zivili- sten beim Absingen der Hymne die rechte Hand aufs Herz. Diese Geste sieht man auch bei Sport- lern aus Südamerika. In nordeuropäischen Län- dern halten Zivilisten den rechten Arm auf Schul- terhöhe wagrecht vor der Brust, wobei die Hand- fläche nach unten weist und die Fingerspitzen die linke Schulter berühren. Bei den Pfadfindern gilt die Vorschrift, die Hymne in Achtungsstellung zu singen und dabei die rechte Hand zum «Pfadfin- dergruss» zu erheben. In Liechtenstein haben sich ähnliche Traditio- nen entwickelt. Das Spielen und Singen der Hymne 
ist bei jedem Festanlass der Höhepunkt der Feier und nimmt im Programm einen besonderen Platz meist am Ende der Veranstaltung ein. Die Flymne wird stehend gesungen oder angehört und die Männer nehmen ihre Kopfbedeckung ab. Unifor- mierte stehen in Achtungsstellung und salutieren. Die Vereinsfahnen werden aufrecht gehalten und jedes geschäftige Treiben und unangebrachte Be- wegungen werden während der Aufführung unter- lassen. In früheren Zeiten wurden während der Aufführung der Hymne bei Volksfesten Böller abge- feuert. Die einzige Vorschrift zur Aufführung der Lan- deshymne findet sich im geltenden «Hofzeremoni- ell». Dieses wurde von einer Protokollkommission, bestehend aus einem Vertreter des Fürstenhauses, dem Kabinettsdirektor und einem Vertreter der Re- 48) Die Noten und Aufnahmen der Hymne, die von der Harmonie- musik Balzers in der Blasmusikfassung sowie von Chor und Orche- ster der Liechtensteinische Musikschule in der gesungenen Fassung gemacht wurden, werden vom Presseamt der Regierung an Interes- senten gratis abgegeben. 51
	        

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