Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

DIE LIEDER DES GEORG SIMONI Der in dem Schreiben an die Hofkanzlei erwähnte Dr. Georg Simoni scheint eine recht zwielichtige Fi- gur gewesen zu sein. Im Liechtensteinischen Lan- desarchiv finden sich aus der Zeit von November 1888 bis Ende 1889 ein umfangreicher Akt mit dem Briefwechsel zwischen der Flofkanzlei in Wien und Landesverweser In der Maur, der manchmal groteske Züge an sich hat. Darin wird erwähnt, dass Simoni die von ihm komponierten und ge- druckten Lieder mit überschwänglichen Texten auf Fürst und Land Liechtenstein, für die er bereits vom Fürsten eine Entschädigung erhalten hatte, ei- nigen Lehrern liechtensteinischer Schulen ge- schickt hatte und dafür noch einmal Geld kassieren wollte. Zur geplanten Auslieferung der 1500 Exem- plare an alle Volksschulen des Landes, «damit die Bewohner für künftige Zeiten ein Fürstenlied und Volkslied besitzen mögen», ist es indes nicht mehr gekommen. Im Schreiben von Landesverweser In der Maur an die Hofkanzlei vom 30. November 1888 wird berichtet: «Ein hiesiger Lehrer machte mir heute die Anzeige, dass ihm gestern 90 Exemplare der in der ge- schätzten Zuschrift vom 22. November 1888 ... er- wähnten Lieder samt einer auf 9 Gulden lautenden Rechnung des Doktor Georg Simoni mit der Post zugeschickt worden seien ... Hievon beehre ich mich im Nachhange zur höchsten Zuschrift vom 28. November 1888 ... unter Anschluss eines Exem- plars der erwähnten Lieder mit dem Beifügen die Mitteilung zu machen, dass ein eventuelles Ansu- chen um die Genehmigung zur Verteilung dieser Lieder in den hiesigen Schulen seitens des Landes- schulrates solange nicht in Verhandlung genom- men werden wird, bis nicht allfällige auf diese An- gelegenheit bezug nehmende höchste Befehle sei- ner Durchlaucht hieramtlich bekannt sind. Vaduz, 30. November 1888. In der Maur». 
Die Hofkanzlei antwortete an Landesverweser In der Maur wie folgt: «Die Berichte vom 28. und 30. November laufenden Jahres Zahl 1768 und 1790 bezüglich der von Dr. Simoni nach Vaduz gesendeten Lieder wurde zur höchsten Kenntnis seiner Durchlaucht gebracht und erfolgte hierüber die höchste Resolution, dass die auf 9 Gulden lautende Rechnung für die einem, dortigen Lehrer von Simoni eingesendeten 90 Lie- derexemplare aus den dortigen Geldern berichtigt werde. Wenn daher die 90 Liedexemplare an den Einsender noch nicht retourniert worden wären, wird der Ersatz von 9 Gulden an den betreffenden Lehrer zu veranlassen sein. Für die Zukunft aber wollen seine Durchlaucht sich Hymnen und derar- tige Kundgebungen verbeten haben, daher solche, wenn sie an die Fürstliche Domänenverwaltung ge- langen sollten, einfach dem Einsender zu retour - nieren wären. Wien, am 10. Dezember 1888».22 Am 18. August 1889 sandte In der Maur ein langes Schreiben an den Hofsekretär Hans Neugebaur in Wien, in dem er zu verschiedenen Punkten Aus- künfte gibt. Unter Punkt d) schreibt er: «d) per alte Dr. Simoni, welcher um Überlassung des fürstl. Schlosses zu einer Wasserheilanstalt in Vaduz gebeten hat, ist ein unscheinbares, höckeri- ges Männchen mit langen Haaren, struppigem Bart und. defekter Kleidung; er läuft meist barfuss he- rum u. erblickt darin die Hauptquelle der Gesund- heit. Nach seinen Aussagen war er früher in Böh- men (Karlsbad), dann in [der] Steiermark ansässig, hat, wenn ich ihn recht verstanden habe, die Wer- ke seines Freundes, des deutschböhmischen Dich- ters Hansgirg herausgegeben und will das Natur- heilverfahren, wie er sagt, nur um der Menschheit zu helfen, keineswegs aus Erwerbsrücksichten pro- pagieren; thatsächlich scheint er vom Verkaufe sei- ner auf das Naturheilverfahren bezüglichen Schrif- ten zu leben; auch ist von ärztl. Seite bereits eine Beschwerde wegen Curpfuscherei eingelaufen; Si- moni soll nämlich gegen Entgeld ärztliche Rat- schläge und zwar zumeist sinnwidrige ertheilen. Ich glaube mich zu erinnern, dass in der Hofkanz- 30
	        

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