Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

DIE LIECHTENSTEINISCHE LANDESHYMNE JOSEF FROMMELT Staatssymbole Im Lauf der Geschichte haben die Staaten für sich eine Reihe sichtbarer und unsichtbarer Symbole entwickelt. Als sichtbare Symbole gelten Fahnen, Wappen, Thron, Krone, Szepter, Reichsapfel, Amts- siegel und Münzbilder. Sie sind dazu bestimmt, Land, Reich oder Herrschaft zu repräsentieren. In einem weiteren Sinn kann auch das Staatsober- haupt in seiner Funktion als völkerrechtlicher Re- präsentant, in Einzelfällen auch eine andere Per- son (z.B. Mahatma Gandhi), als Staatssymbol be- zeichnet werden. Aufgrund bestimmter Assoziatio- nen werden auch Bauwerke zu den sichtbaren Staatssymbolen gerechnet (z.B. Schloss Vaduz für Liechtenstein, die Akropolis für Griechenland, das Brandenburger Tor für das Deutschland des 19. Jahrhunderts, Schloss Schönbrunn für die Donau- monarchie, der Eiffelturm für Frankreich). Nicht sichtbare Symbole sind auf Laut und Klang bezoge- ne Namen (z. B. Fürstentum Liechtenstein, Schwei-Die 
Bevölkerung beim Sin- gen der Landeshymne an- lässlich der Erbhuldigung an Fürst Franz Josef II. 1939. Währenddem viele Personen die rechte Hand mit deutlich gespreizten Schwurfingern hochhalten und damit ihren JYeueid bekunden, lassen andere Personen mit gestreckter flacher Hand den Fürsten hochleben.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.