Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

Auf dieses Schreiben des Prinzen Alois antwortete der Regierungschef wie folgt: «Vaduz, am 18. April 1928. Sr. Durchlaucht Herrn Prinzen Alois von und zu Liechtenstein Gross-Ullersdorf. Euer Durchlaucht! Danke verbindlichst für die Mitteilung vom 7. April 1928, womit Sie mich auf die Film-Vor- führungen Potemkin und Sacco-Vanzetti aufmerk- sam machten. Ich bin zwar bereits früher auf die An- gelegenheit aufmerksam geworden und habe mir durch die Kanzlei sämtliche Akten über die Konzes- sionierung des Schaaner Kinos ausheben lassen. Die Akten reichen in dieAera Imhof und Peer zurück. Bei 
der Konzessionierung ist szt. eine Zensurvorschrift erlassen worden, die später gemildert und noch vor 1922 ausser Gebrauch gekommen ist. Seit dem Jah- re 1922, meinem Amtseintritt, bestand dann keiner- lei Veranlassung, auf die Wiedereinführung der Zen- sur zurückzukommen und seit dem 25. September war bis vor einigen Wochen der Kinobetrieb einge- stellt. Infolge der vielen Arbeilen der Regierung konnte dann den Filmaufführungen nicht die nötige Auf- merksamkeit gewidmet werden. Ich werde Veranlas- sungnehmen, die Angelegenheit schon in den nächs- ten Tagen einer gründlichen Neuregelung zu unter- ziehen. Empfangen Euer Durchlaucht die Versicherung meiner besonderen Wertschätzung.»™ SSitto <Bäbu% | Gcraistaa, ben 18. Jebr, 8x: Ur>r abenbs. J Äitto Sdjamt | Sonntag, ben 19. Jeir-, 8 tll)t abenbs. (||y SSontog, ben 20. Jtöruat, nadjtntttagä 3 Ur)t d§) unb abenbs 8 s Ur)r. f||) ire Hei ne Iiilier mil (Sejangseinlagen -oon '.Start Qöoer ans ^ ÜBien. — Äinier t)aben 
Jladjmittags 3utrtrt @ jum Ijalben tpreis. Orte Sinoleitung. ® Bei inhaltiich unbedenkli- chen Filmen wurden zu- sätzlich Nachmittags-Vor- führungen angesetzt, die auch von Kindern besucht werden durften. Beispiel hierfür ist der Film mit dem moralisch unbedenk- lichen Titel «Ehre deine Mutter», für den im Inse- rat vom 18. Februar 1928 Werbung gemacht wurde. 
Und an die Adresse der Kinobetreiberin in Schaan richtete die Regierung das nachfolgende Schreiben: «27. April 1928 Frau Wtwe. Judith Kaufmann zum Rössle in Schaan Verschiedene in der letzten Zeit vorgekommene Reklamationen nötigen uns zur Wiedereinführung der Zensur bei Ihrem Kinobetriebe. Wir ordnen da- her an, dass Sie uns künftig spätestens 2 Tage vor der Aufführung die Zensurblätter für die zur Vor- führung gelangenden Filme in Original vorlegen, wo- bei wir uns vorbehalten, die Aufführung einzelner Filme zu verbieten. Fürstliche Regierung». KINDER UND KINO Kindern und Jugendlichen war der Besuch des Kinos laut Bedingungen der 1918 erlassenen Konzession verboten. Nur in Ausnahmefällen konnte für sie eine Bewilligung erteilt werden, und zwar durch die Schulbehörde. «6) Im schulpflichtigen Alter stehenden Personen darf der Zutritt nur mit schulbehördlicher Bewilli- gung und nur zu solchen Vorstellungen gestellt wer- den, welche für Jugendliche als geeignet erklärt sind.»:iK 162
	        

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