Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

tags wieder ans Eidgenössische Politische Departe- ment schreiben.70 Van Rossem schrieb am 7. Mai 1944 erneut an Hoop. Er habe tags zuvor ein Schrei- ben aus Meran mit der Mitteilung erhalten, wonach die Baronin Hoffmann «sich in der Nähe von Inns- bruck befinden soll und dass es ihr elend geht», er fürchte, es sei «ein Konzentrationslager». Dies teilte die Regierung sogleich wieder dem EPD mit und er- suchte um weitere Intervention in Berlin.71 In den gleichen Tagen, Ende April 1944, nach wie- derholten Nachfragen über das EPD und über sieben Monate nach der Verhaftung, kam vom Auswärtigen Amt in Berlin der Bescheid betreffend Frau von Hoff- mann. Das EPD übermittelte ihn nach Vaduz. Die Kernauskunft des Auswärtigen Amtes besagte, «dass die Genannte in Italien durch ständige Füh- lungnahme mit deutschfeindlichen Elementen sich reichsfeindlich betätigt hat. Weiterhin ist sie drin- Das Innsbrucker Polizeige- fängnis 1938-1945 an der Adamgasse 3-5 
gend der Spionage verdächtig. Unter diesen Um- ständen kann der Ausreise der Genannten nicht zu- gestimmt werden.»12 Dies war eine bedrohliche Nachricht. Den Wahr- heitsgehalt konnte die liechtensteinische Regierung nicht überprüfen. Doch Hess sie über das EPD Berlin weiterhin die Freilassung der Frau in ihre Heimat Liechtenstein verlangen. Alle Vorstellungen nützten nichts.73 Ebenso wenig fruchteten Bemühungen des Inns- brucker Rechtsanwalts Dr. Albin Steinbrecher und des Vaduzer Rechtsanwalts Dr. Alois Ritter sowie des Schweizer Konsulats in Bregenz. Sie erhielten in Innsbruck keine Auskunft von Behörden. Immerhin wusste man endlich im September 1944, dass Vales- ka von Hoffmann im Innsbrucker Polizeigefängnis steckte. Dr. Steinbrecher hatte Anfang September 1944 einen indirekten Kontakt mit Valeska von Hoffmann herstellen und ihre Bitte, ein liechtenstei- nischer Anwalt möge für sie in Innsbruck interve- nieren, nach Vaduz übermitteln können. Dr. Alois Ritter vertrat zwar Frau von Hoffmann, doch als liechtensteinischer Rechtsanwalt konnte er in Inns- bruck keine rechtlichen Schritte unternehmen. Die Regierung ersuchte das EPD, über das Konsulat in Bregenz einen Anwalt zu beauftragen.74 Doch in der Zwischenzeit war die Gefangene schon weiter de- portiert worden. Was war mit ihr geschehen? Am 28. Juli 1944 wurde die Liechtensteinerin durch die Gestapo ins Polizeigefängnis Innsbruck überführt. Dort ver- brachte sie eineinhalb Monate. Und Mitte Septem- ber 1944 wurde sie Richtung KZ Ravensbrück ge- schafft. Das geht aus der Innsbrucker Häftlingskar- tei hervor: «HOFFMANN, Valeska geb. Wien 5. 3. 1894, am 28. 7. 1944 durch Verfü- gung der Gestapo eingeliefert, am 15. 9. 1944 ins KZ Fürstenberg Ravensbrück überstellt.»75 Von der Einlieferung ins Polizeigefängnis wie ins- besondere von der Weiterdeportation erfuhr die Re- gierung in Vaduz jeweils erst sehr verspätet etwas. Von der Einlieferung ins KZ Ravensburg erfuhr sie gar nichts. So wie sie auch nichts über Austausch- verhandlungen wusste, welche parallel liefen und 116
	        

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