Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2003) (102)

Seit dieser Zeit wurden am Anwesen - mit Aus- nahme von einem teilweisen Abriss des Stallgebäu- des - keine grösseren Veränderungen vorgenom- men. Der «Gamanderhof» steht seit 1951 unter Denkmalschutz. Kurz zuvor hatte Erwin Poeschel im 1950 erschienenen Standartwerk «Die Kunst- denkmäler des Fürstentums Liechtenstein» auf die Bedeutung und den Wert dieses herrschaftlichen Meierhofs hingewiesen.1 Nach dem Tod des langjährigen Eigentümers Hanno von Halem im Jahr 1997 beschlossen des- sen Kinder, dieses in mehrfacher Hinsicht einzig- artige Refugium zu verkaufen. An der Jahresver- sammlung vom 21. März 1998 fassten die anwe- senden Mitglieder des Historischen Vereins auf An- trag von Ehrenmitglied Robert Allgäuer einhellig eine Resolution, wonach das Land Liechtenstein und/oder die Gemeinde Schaan aufgefordert wur- den, alles zu unternehmen, damit der zum Verkauf stehende Gutshof «Gamander» in den Besitz der öf- fentlichen Hand kommt. Diese Resolution wurde umgehend in schriftli- cher Form der Regierung und der Gemeinde Schaan übermittelt. In der Begründung für diese Beschluss- fassung heisst es: «Aus Gründen der Landschafts- und Ortsbild-Erhaltung ist es wichtig, dass das Anwesen <Gamanderhof> mit dem heutigen Um- schwung erhalten bleibt. Da bei einem Verkauf die- ses Objektes an Private eine Parzellierung und Überbauung sehr wahrscheinlich ist, sollte die öf- fentliche Hand dieses Objekt erwerben. Dabei geht es nicht in erster Linie um einen <vorsorglichen Landerwerb>, sondern um die Erhaltung und Si- cherung eines historisch wichtigen Objektes». Und.- «Darüber hinaus ist der Erwerb dieses Gutshofes durch die öffentliche Hand aber auch ein Zeugnis für kulturell und historisch verantwortungsbewuss- tes Denken und Handeln des Staates und der Ge- meinde Schaan. Ausserdem hätte - bei einem Er- werb durch das Land Liechtenstein - der Staat ein äusserst repräsentatives Anwesen für vielseitige Verwendungen zur Verfügung».2 Im Antwortschreiben der Regierung an den Hi- storischen Verein, datiert vom 8. April 1998, wird die herausragende Bedeutung des «Gamanderho-fes» 
ausdrücklich anerkannt. Die Regierung teilte indes die vom Verein geäusserte Befürchtung nicht, dass ein Erhalt nur möglich sei, wenn die öffentli- che Hand das Areal erwerbe und verwies dabei auf die Unterschutzstellung des Hofes. Einen Ankauf der Liegenschaft durch das Land Liechtenstein lehnte die Regierung zum damaligen Zeitpunkt ab. Hingegen würde sie einen Ankauf des «Gamander- hofes» mitsamt Umschwung durch die Gemeinde Schaan begrüssen.3 Die Gemeinde Schaan war sich der nationalen Bedeutung der denkmalgeschützten Liegenschaft «Gamander» ebenfalls bewusst. In seiner Sitzung vom 29. April 1998 beschloss der Schaaner Ge- meinderat einstimmig, dass das Anwesen «Gaman- der» grundsätzlich von der öffentlichen Hand er- worben und auch in deren Besitz verbleiben soll.4 Ein Kaufangebot der Familie von Halem an die Ge- meinde stiess im Schaaner Gemeinderat indes auf ein geteiltes Echo. Es war der Gemeinde klar, dass die Prüfung der Preisvorstellungen der bisherigen Eigentümer nur aufgrund einer amtlichen Schät- zung möglich sei. Der Schaaner Gemeinderat be- schloss folglich am 19. August 1998 die Erarbei- tung eines Überbauungsrichtplans und den Erlass von Spezialvorschriften für dieses empfindliche Bau- gebiet. Beides wurde am 2. Dezember 1998 vom Ge- meinderat verabschiedet, die Genehmigung durch die Regierung erfolgte am 26. Mai 1999. Aufgrund dieser Vorschriften nahm der Landesschätzer eine definitive amtliche Schätzung des Areals «Gaman- der» vor. Der Schaaner Gemeinderat wollte darauf- hin ein definitives Kaufangebot formulieren, doch inzwischen war ein privater Kaufinteressent aufge- treten: die Fritz Kaiser Gruppe. Diese hatte mittler- weile bereits erfolgreiche Kaufverhandlungen mit der Familie von Halem geführt.r' Auf der Basis des erwähnten, am 26. Mai 1999 von der Regierung genehmigten, Überbauungs- richtplans beabsichtigte die Fritz Kaiser Gruppe die Überbauung des Areals. In der Folge wurde ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben mit der Auf- lage, das denkmalgeschützte alte Herrschaftsge- bäude in eine neue Überbauung zu integrieren. Der Auftraggeber des Architekturwettbewerbs, die Fritz 192
	        

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