Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2002) (101)

Exempl. 358Adam ehnl t Petrus vater 
Eva ahnl t " Anna mutter Simon söhn verstorben so zu erben 
Exempl. ehnl T 
ahnl t vater enickl der zu erben ist 
urehnl urahnl ehnl T 
ahnl t mutter Alliier erben Adam und Eva ihren enickl Simon zugleich. Der dritte fahl. Wann ehnl und ahnl beederseiths von vater und mutter verhanden, wie die erben sollen. Wann aber die verstorbene persohn nit vater oder mutter, sondern ehnl und ahnl beederseiths vater und mutter halb verliessen. so sollen alsdan solche vier ehnl und ahnl zugleich in die häupter erben. 359Exempl ehnl 1 ahnl ehnl 1 ahnl t t vater | mutter enickhl verstorben, so zu erben Erklärung Hie wird die verlassenschaft des verstorbenen enickhl dem ehnl und ahnl auf des vaters seithen zum halben und der andere halbe theil dem ehnl und ahnl von der mutter her zu gleichen theil zugetheilt werden. 
36'Erklärung Alhier wird des verstorbenen enickhls verlassenschaft dem ehnl und ahnl auf des vaters seith zum halben und die ander hellte der ahnl von der mutter seithen zuge- theilt, und werden der urehnl und die urahnl davon aus- geschlossen. Der 5te fahl. Wann beiderseiths ehnl oder ahnl in ungleicher zahl seynd, desgleichen so obgesezte persohnen in ungleicher zahl lebendig gefunden wurden, als auf einer seithen vä- tev\[iche] ehnl und ahnl, auf der ander seithen aber der mütterliche [gestrichen: ahnl] ehnl oder ahnl, so vil als beede väterliche] ehnl und ahnl zu erben empfangen und nehmen, wie das nachfolgende exempl ausweist. 3fl2Exempl. ehnl 1 ahnl ehnl t t vater | mutter Michel söhn den man erbt. 360Der 4te fahl. Wann die persohnen aufsteigender linie in gleichen grad seynd, wie sie erben sollen. Wann aber in disen fall der ehnl und ahnl, urehnl und urahnl, und also noch weither über sich in gleichen grad seynd, so schlüst allwegen das nächste das weithere gar von solcher erbschaft aus, wie in folgenden exempl er- klärt wird. 
Erklärung In disem fahl erbt der mütterl[ic/ie] ehnl so vil, als beede väterl[/c/ze] ehnl und ahnl. 363Der 6te fahl. Wie die rechte geschwisterige aneinander erben sollen, und vater und mutter so gleichwohl in leben davon aus- schliessen. So aber die ohne leibs erben verstorbenen persohn ne- ben vater und mutter oder einen derselbigen allein auch 80
	        

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