Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2002) (101)

349Erstes exempl. da alle kinder verhanden 
Exempl t erst verstor- bene weib 
vater verstorben' so zu erben 
andere weib Carl 
Georg Claus Agnes Fridrich In disem fahl [eingefügt] sollen die drey kinder lezter ehe als nemblU'c/z] Claus, Agnes, Friderich sambt dem Carl und Georg, ihren vater halb geschwistrigen, dessen hin- terlassenen antheil in die häupter erben. Ander exempl da neben denen kindern enickeln verhanden. t 35,JEva erst ~ verstorbene weib 
t Adam vater verstorben so zu erben 
änderte weib Ferdinand Sebald Sara 
t Peter Maria Florin Laux Anna Carl Erklärung. Hie wird des verstorbenen Adams verlassenschaft in fünf theil vertheilt, den ersten theil nimbt Ferdinand als ein kind erster ehe, den änderten theil Sara anstatt ihres va- ters Sebald, den 3ten empfanget Peter als ein söhn ander- ter ehe, den 4ten nehmen Laux, Anna und Carl anstatt ih- rer verstorbenen mutter, den 5ten und lezten theil emp- fanget Florin. 351Der sibende fahl. Von erbnehmung der kindts kinder allein, da keine kin- der, sondern lauther enickheln verhanden seyen. Desgleichen, so es sich begab, da die verstorbene per- sohn kein ehlich kind in ersten grad, sondern allein kindts kinder oder enickhl von 2 oder mehr ehelichen kindern verliesse, obgleich wohl von einem kind oder stammen mehr kinder dan von dem anderen verhanden wären, so sollen in dergleichen fällen die enickhlen in die häupter zu erben zugelassen werden. 
t Conrad verstorben so zu erben t Joachim Philipp Susana 
t Sara Bartl Magdal[e«a] Allwig ^Erklärung Alhier wird die erbschaft in 5 theil ausgetheilt, und Phi- lipp und Susanna, die 2 enickhl die zwey theil und dan Bartl, Magdalena und Allwig die 3. theil als auch enickhl des Conrads, ihres ehnls, verlassenschaft erblich empfan- gen, wie wohl die geschribene rechten änderst vermögen. Der achte fahl. Da in des ehnls oder ahnl erbnehmung die enickhl den ur- ehnl oder urahnl, ohngeacht sie im grad näher, allerdings ausschliessen. Trug sich auch der fall also zu, das ein persohn stürbe und verliess hinter ihm ein urenickl und darzu [eingefügt] seinen leiblichen] vater oder mutter, so solle in disem fall sein verlassen guth dem urenickhl der linien nach mit sich hinab zustehn und der vater oder mutter, ohngeacht daß er im grad näher verwandt, allerdings ausgeschlos- sen werden. 353Exempl Eberhard urehnl 
Agnes urahnl Anna 
Albrecht ehnl so zu erben t Niclas 
Vicenz Galle Ein lächerliches exempel! Der landsbrauch will sagen, daß zuerst die in absteigender, dan die in aufsteigender u[nd] endten die in der zwerch linien zugelassen werden.353" 78
	        

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