Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2002) (101)

VOTIVBILDER AUS LIECHTENSTEIN NORBERT W. HASLER In der Bildmitte wird das Torkelgebäude - der Unfallort - im umzäunten und ummauerten Wein- berg gezeigt. An der Giebelseite des gemauerten Torkelgebäudes ist das Wappen von Landammann Walser dargestellt: eine (heraldisch) nach rechts steigende Gemse, Gold auf blauem Grund. Das Wappen ist durch eine Siegelurkunde aus dem Jah- re 1695 bekannt. Walser war in den Jahren 1690, 1692, 1693 und 1695 Landammann der Grafschaft Vaduz. Er dürfte gemäss den Stammtafeln der Bür- gerfamilien von Schaan22 bis 1738 gelebt haben. Vor dem Holzzaun, links des Torkelgebäudes, kniet betend auf dem vorbeiführenden Weg der am 10. Oktober 1718 verunfallte Johann Christoph Wal- ser. Eine grosse Rundbogenöffnung an der Längs- seite des Torkelhauses zeigt den verhängnisvollen Sturz vom Torkelbett mit dem am Boden liegenden Verunfallten. Eine siebenzeilige Inschrift auf einem beidseitig gerollten Band schildert den Unfall und das Gelöb- nis EX VOTO sowie den Dank des Verunglückten: «Ano 1718 den 10 octb: hat herr Johan Chri- stoph Walsser alter Landaman im dorff Schan wohnhafft, in seinem aignen dorgel zue endt des tot gunst, unversehent einen ab dem dorgelbeth auf die sarg oder Kesij einer büte Stürtzhel getahn und auf ein schulttren so hart gefallen, das ihme das gebliet in die adren und Nerfen gefahren und ein grausamen unleidentlich Schmerzen causiert in diesem seines lebensgefahr, zue der ehr, und lob Gottes und seiner wertisten Mueter der Himelskö- nigin Maria ein taffei EX VOTO in die Capell auf 
dux Maria zuem Trost genandt verlobt und zue di- ser hosten ehr und lob zu einer ewigen gedechtnus mallen und einhenchen lassen, warauff es sich nach und nach gebesert, und (.-Gottlob:) keine Ver- lezung hinderlassen». Das vorliegende Ex Voto nimmt Bezug auf das Un- glück eines Einzelnen. Auch dieses Beispiel bein- haltet alle drei wesentlichen Elemente eines Votiv- bildes: Die angerufene überirdische Macht (hier Maria mit den heiligen Christopherus und Johannes dem Täufer als Schutzpatrone), den Stifter oder Votant (Landammann Johann Christoph Walser aus Schaan) und den Anlass zur Dankesbezeugung, den Votati- onsgrund (die Heilung nach dem Unfall). Bildhaft sind auch Ort und Hergang des unglücklichen Ge- schehens dargestellt. 19) Hans von Matt. Votivkunst in Nidwaiden. Stans. 1976, S. 13. 20) Daniel Suter: Errette mich, oh Herr, von allem Übel! Exvotos, Bilderund Zeichen katholischerVolksf'römmigkeit. Museumsbrief 76. St. Gallen, 1997. 21) Unter den Landammännern aus Hohenemsischer Zeit findet sich in der Herrschaft Schellenberg für die Jahre 1669 und 1689 ein Andreas Büchel aus Schellenberg, für die Grafschaft Vaduz ein An- dreas Büchel aus Balzers für die Jahre 1690 bis 1693. Um welchen es sich bei dem Stifter der Votivtafel handelt, lässt sich nicht feststel- len; vgl. Joseph Ospelt: Landammänner-Verzeichnis und Landam- männer-Siegel. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein. Band 40 (1940). S. 42. 22) Stammtafeln der Bürgerfamilien von Schaan. Schaan, 1989. S. 141. Siegel des Landammanns Johann Christoph Walser aus Schaan, der 1718 nach vollständiger Gene- sung von einem schlim- men Sturz ein Votivbild stiftete 299
	        

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