Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2002) (101)

reinigen, weil die Behauptung der Unschuld und das Läugnen für ein Werk des bösen Geistes ange- sehen und alsbald die schrecklichen Qualen der Folter angewendet wurden». Obwohl Kaiser be- hauptet, dass «um diese Zeit» mehrere Personen verbrannt worden seien, lassen seine Darlegungen vermuten, dass ihm keine Akten von Hexenprozes- sen vorlagen. Anhorns Chronik kann wohl als Beleg dafür gel- ten, dass im Herbst 1598 wirklich keine Hinrich- tungen von Hexen erfolgten. Es ist schwer vorstell- bar, dass zu dieser Zeit wieder Verbrennungen bei lebendigem Leib vorgenommen wurden und der Chronist sie deshalb nicht erwähnt. Die von Kaiser angeführten Klagen der Geschworenen dokumen- tieren somit allein den Verfolgungsdruck aus der Bevölkerung, der damals nicht unmittelbar in Ge- richtsverfahren mündete. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den Jahren 1597, 1598 und 1600 in Vaduz drei He- xenprozesse geführt wurden, die insgesamt elf To- desopfer forderten. Es ist nicht auszuschliessen, dass man auch in den Jahren davor und danach der Hexerei verdächtigte Personen gerichtlich ver- folgte. Da vor kurzem in einer Quelle des bischöflichen Archivs in Chur ebenfalls drei Vaduzer Hexenpro- zesse des Jahres 1667 neu entdeckt worden sind,10 muss die Zahl der nachgewiesenen und erschliess- baren Todesopfer bei den liechtensteinischen He- xenverfolgungen auf nunmehr etwa 180 erhöht werden. 
BILDNACHWEIS ANSCHRIFT DES AUTORS «Chronik der Stadt Maien- feld», von Bartholomäus Dr. Manfred Tschaikner Anhorn dem Ältereren, fol. Beim Kreuz 42 214r und fol. 215v A-6700 Bludenz Fotos: Heinz Preute, Va- duz, ab dem Originaldoku- ment im Stadtarchiv Maienfeld 10) Tschaikner, Manfred: Die Peldkircher Jesuiten, das nächtliche Landleben und die Hexenverfolgungen. In: Montfort 51 (1999). S. 337-339, hier S. 338 f. 152
	        

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