Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2002) (101)

Anhang SACHERKLÄRUNGEN Vgl. dazu auch das nach- folgende Abkürzungsver- zeichnis abraithen Abrechnen. Jutz, Bd. 1, S.28; GW, Bd. 1, S. 85. aufschneider Beamter für die Getränke- steuer. DRWB, Bd. 1, S.942. bidermann Unbescholtener Mann. Lexer, S. 21. deckhe beschlagen Beschreiten. «Bei feierli- chen Hochzeiten wurden Braut und Bräutigam in das Schlafgemach ge- bracht entkleidet und mußten das Bett bestei- gen, worauf das Zimmer verschlossen und andern tags wieder aufgeschlos- sen wurde». GW, Bd. 1, S.1573. dreyßigster «Der dreißigste Tag nach der Beerdigung eines Verstorbenen. An diesem Tage ward ehemals der letzte Seelengottesdienst für den Verstorbenen gehalten». GW, Bd. 2, S. 1394. ehehaft Recht, gesetzmässig. Lexer, S 36. fahrnis Sachen, die ohne Verände- rung ihres Wesens von Ort zu Ort bewegt werden konnten. HRG, Bd. 1, S. 1050. 
frühe messer «Ein von der Stiftung zu einer Messe, die er am frühen Morgen täglich zu lesen hat, lebender Geistlicher». GW, Bd. 4 1/1, S. 318. gant Der im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorgenommene öffentliche Pfandverkauf. HRG, Bd. 2, S. 1384. geschiff Coli, zu schiff in seiner ursprünglichen Bedeutung «gefäss». GW, Bd. 4 1/2, S.3885. gesuchtes und ungesuch- tes gut Sowohl das, was man bereits hergestellt und erworben hat, als auch das, was man noch weiter sollte herstellen und erwerben können. GW, Bd. 4 1/2, S. 4285. geunwillet Abstossend. Jutz, Bd. 1, S. 1171. geweth Genosse, ein gleicher. Lexer, S. 71. gunckelhäuser «Haus, in welchem abends nach Abrede einige Töchter zusammenkamen, um an der Kunkel zu spinnen, und wo sich dann auch die Jünglinge zu Spiel und Scherz einfan- den». In weiterer Folge Haus, in dem es liederlich hergeht. Id., Band 2, S. 1709. halsherr Leibherr, als Herr über die Hals- oder Leibeigenen; in verallgemeinderter Bedeu- tung unumschränkter 
LIerrscher überhaupt. Id., Band 2, S. 1531. Dem Halsherren gehört die Ausübung der obersten Gerichtsbarkeit, er ist Inhaber des Halsgerichts. GW, Band 4/11, S. 263. hauptsumme Kapital; im Gegensatz zum Zins. Id., Band 7, S.973. Hauptsächliche Summe einer Schuld, Kapital. GW, Bd. 4/11, S.634 f. kürnig Körnig. GW, Bd. 5, S.2814. leibsnahrung Lebensmittel, aber auch Lebensunterhalt, Leibge- dinge. DRWB, Bd. VI 11/7, 8, S. 1107. lichtstuben Siehe gunckelhäuser lidlohn Lohn eines Dienstboten, soweit er in Geld besteht. HfH, S. 395. malefiz aus dem Lateinischen maleficium übernomme- nes Rechtswort, das von einem peinlichen Gericht zu ahndende Verbrechen bezeichnet. GW, Bd. 6, S. 1500. malelizisch Der peinlichen, hohen Gerichtsbarkeit zugehörig, verfallen. Id., Bd. 4, S.167. notdurft Notwendigkeit, Bedürfnis. Jutz, S. 557; Bedürfnis; das notwendig Bedurfte und Unentbehrliche; der Bedarf an notwendigen Dingen, besonders zum Leben. GW, Bd. 7, S. 924. 
ohnverändert Unverheiratet, ohne zu heiraten. Id., Band 1, S. 310. passierlich Erträglich, annehmbar. Id., Band 4, S. 1660. presthaft Mangelhaft, gebrechlich. GW, Bd. 2, S. 373. raithung Siehe abraithen. rüster Gerüstemacher. Lexer, S. 174. sämer Samenaere: einer, der Geld einsammelt als Einnehmer. Lexer, S. 176. schleppsäckh Liederliche Weibsperson, Hure; im abgeschwächten Sinn leichte scherzhafte Schelte; Id., Bd. 7, S. 639. Schelte auf einen Men- schen, der etwas Dummes gemacht hat, nachlässig ist. Faul, unordentlich, schlampig. GW, Bd. 9, S.649. solennität Feierlichkeit, feierliche Handlung, id., Bd. 7, S. 782. stötzen Einfältiger, ungelenker Mensch, dummer Kerl. Id., Bd. 11, S. 1864. tafernen Aus ital. taverna, Schenke, Wirtshaus. GW, Bd. 11 1/1, S. 25. taubsucht Sinnlosigkeit, Anfall von Geistesstörung, mit Wüten verbunden, Tobsucht. Id., Bd. 7, S. 284. 122
	        

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