Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2001) (100)

1901 BIS 2001: DIE ERSTEN HUNDERT JAHRE DES HISTORISCHEN VEREINS / KLAUS BIEDERMANN 1985) war der jeweilige Vereinsvorsitzende auch Jahrbuch-Redaktor. Der Schriftführer schreibt die Protokolle der Versammlungen, während der Ver- einskassier das Rechnungswesen und die Buchhal- tung verantwortet. Faktisch erwachsen dem Ver- einsvorsitzenden und dem Kassier die grössten Aufwendungen. Diese Aufgaben konnten ehren- amtlich und in der Freizeit oftmals nicht ohne Un- terstützung von aussen geleistet werden. Dies zeig- te sich im Laufe der Jahrzehnte, als der Tätigkeits- bereich des grösser werdenden Vereins immer um- fangreicher wurde. Der Vereinskassier erhielt für seine Arbeit im Jahr 1910 erstmals eine Entschädigung in Höhe von 40 Kronen.169 Dieser Betrag wurde auch die kommenden Jahre gesprochen; ab 1920 erhielt der Kassier dann ein Honorar in Höhe von 40 Fran- ken.170 Für seinen ausserordentlichen Aufwand beim Verkauf der Publikation «Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein» erhielt Kassier Alfons Feger im Jahr 1924 eine zusätzliche Pauschalent- schädigung in Höhe von 80 Franken.171 Als das Kassieramt 1933 von Alfons Feger auf Eugen Nipp wechselte, beschloss der Vereinsvorstand, dass «die Expedition» (der Versand) der Jahrbücher nicht mehr Aufgabe des Kassiers sei.172 Im Sinne einer Entlastung des Kassiers wurde schliesslich ab 1988 die Buchhaltung des Vereins extern vergeben.173 Hinweis auf den stark gestiegenen Aufwand ist auch die Tatsache, dass das Honorar des Kassiers ab dem Rechnungsjahr 1981 von 500 auf 1 000 Franken erhöht wurde.174 Der Vereinsvorsitzende konnte auch sein um- fangreiches Arbeitspensum oft nicht im Allein- gang bewältigen. An der Jahresversammlung 1935 wurde ausserdem beschlossen, dem Vereinsvor- sitzenden fortan eine jährliche Entschädigung von 40 Franken zu gewähren, «für seine Arbeit, die er zum Teil durch bezahlte Kräfte ausführen lassen muss».173 Diese eher symbolische Entschädigung des Vereinsvorsitzenden wurde 1965 von 40 auf 1000 Franken erhöht.176 Der Vereinsvorsitzende Felix Marxer regte sodann 1975 eine grössere Ämterteilung innerhalb des Vorstandes an, da er durch einzelne Funktionen sehr stark beansprucht 
wurde. Er wollte auch die Jahrbuch-Redaktion abgeben, was jedoch erst ab Band 85 mit der Betrauung von Vorstandsmitglied Robert Allgäuer mit dieser Aufgabe gelang. 156) JBL 37 (1937). Vereinschronik. S. 179. 157) JBL 40 (1940), S. 26 sowie Vereinschronik ebenda. S. 335-346. 158) JBL 50 (1950). Vereinschronik. S. 199. Unklar ist, ob Adolf Lindt aus dem Verein austrat oder starb. Er wurde ab 1945 nicht mehr als Mitglied genannt, aber über seinen eventuellen Tod wird auch nichts berichtet. 159) Protokoll der Jahresversammlung vom 13. November 1955. 160) JBL 59 (1959). Vereinschronik. S. 386 f. - Zu Poeschel und Frei vgl. auch die Ausführungen auf S. 131 f. beziehungsweise S. 104 f. 161) JBL 69 (1969), Vereinschronik, S. 294. 162) JBL 80 (1980). Vereinschronik. S. 314. 163) JBL 83 (1983). Vereinschronik. S. 236. 164) JBL 86 (1986), Vereinschronik, S. 398. 165) JBL 91 (1992). Jahresbericht. S. 217; JBL 94 (1997). Jahresbe- richt. S. 307. 166) JBL 96 (1998), Jahresbericht, S. 301 f. 167) Vgl, JBL 1 (1901). S. 273. Vereinsstatuten, Paragraph 7, 168) Satzungen von 1912, Paragraph 12. Es war dabei auch ein zweites Vorstandsmitglied zu bestimmen, welches zusammen mit dem Vorsitzenden den Verein nach aussen vertrat: später wurde diese Bestimmung abgeändert und dem Vorsitzenden allein diese Kompetenz und Pflicht zuerkannt. 169) JBL 10 (1910), Vereinschronik. S. 186. 170) JBL 21 (1921), Vereinschronik. S. 133. 171) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 6. März 1924. 172) Protokoll der Jahresversammlung vom 26. Februar 1928 in Triesen. 173) Protokoll der Vorstandssitzung vom 15. April 1988. Fritz Wohlwend erhielt für diese Tätigkeit eine Entschädigung von jähr- lich 2 000 Franken. Der Vereinsvorstand sprach gleichzeitig Inge Wolf, die seit 1966 - stellvertretend für ihren Mann Josef Wolf - diese Tätigkeit ausgeübt hatte, seinen Dank aus. 174) Protokoll der Vorstandssitzung vom 4. März 1981. 175) Protokoll der Jahresversammlung vom 3. November 1935 in Vaduz. 176) JBL 65 (1966). Vereinschronik. S. 264. - Diese Regelung blieb bis 1996 in Kraft. Seither wird die Frage der Entschädigung des Vereinsvorsitzenden jeweils individuell gelöst. 55
	        

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