Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2001) (100)

1901 BIS 2001: DIE ERSTEN HUNDERT JAHRE DES HISTORISCHEN VEREINS / KLAUS BIEDERMANN gegen Bezahlung eines jährlichen, an der Vereins- versammlung festgelegten Mitgliederbeitrags. Diese Grundsätze wurden - abgesehen von klei- neren Abweichungen - beibehalten. Diese Abwei- chungen betrafen zum Beispiel die Einführung mehrerer Mitgliederkategorien: 1937 wurde die Ehrenmitgliedschaft offiziell eingeführt,"1 1950 wurde der Vereinsvorstand ermächtigt, von den Hoch- und Mittelschülern einen ermässigten Mit- gliederbeitrag einzuziehen. Ebenso wurde das Ein- trittsalter damals von 18 auf 16 Jahre gesenkt.112 Erster Profiteur dieser Regelung war der angehen- de Ingenieur Walter Beck aus Schaan, der 1951 als Studentenmitglied aufgenommen wurde. Der Jah- resbeitrag für Mittel- und Hochschüler wurde da- mals auf vier Franken festgesetzt. Dies entsprach der Hälfte des normalen Mitgliederbeitrags."3 Kollektivmitgliedschaften gab es in dem Sinn, als Gemeinden, Schulen und Lesevereine dem Verein als Kollektiv beitraten. Als eine gesonderte Kate- gorie im Sinne von «juristischen Personen» wurde die Kollektivmitgliedschaft jedoch erst im Jahr 1989 statutarisch beschlossen.114 Gleichzeitig wurde ent- schieden, dass die Aufnahme von Neumitgliedern lediglich provisorisch über Anmeldung an den Vor- stand erfolgte, dass jedoch über definitive Auf- nahmen die Mitgliederversammlung entschied."5 Dieser Entscheid wurde 1999 rückgängig gemacht, indem die Kompetenz über die Mitgliederaufnahme dem Vereinsvorstand zurückerstattet wurde. Gleich- zeitig wurde die Möglichkeit der Partnermitglied- schaft eingeführt: Ehe- und Lebenspartner/innen konnten beide dem Verein beitreten, zu einem et- was höheren Jahresbeitrag, wobei nur ein Jahrbuch pro Paar abgegeben wird.1"' Die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder wurden erst 1989 statutarisch explizit festgehalten. Dabei ging man vom Grundsatz aus, dass diese für alle Vereinsmitglieder gleich seien; Lediglich die Jahresbeiträge wurden für die einzelnen Katego- rien verschieden festgelegt.117 Die Mitglieder er- halten seither einen Mitgliederausweis, der bei möglichen Vergünstigungen für Vereinsmitglieder auf Verlangen vorzulegen ist. Zum Beispiel kön- nen Jahrbücher, Sonderdrucke und (teilweise) auch 
andere Vereinspublikationen von Vereinsmitglie- dern zu einem reduzierten Preis erworben wer- den.118 Mitglieder des Historischen Vereins erhiel- ten auch freien Eintritt in zwei Vaduzer Museen. So hatte bereits 1974 der Vereinsvorstand beschlos- sen, beim Stiftungsrat des Liechtensteinischen Lan- desmuseums zu beantragen, dass die Mitglieder des Historischen Vereins freien Eintritt in das Lan- desmuseum erhalten. Dem Antrag wurde stattge- geben.119 Zudem informierte Georg Malin den Ver- einsvorstand am 15. März 1989, dass der Stif- tungsrat der Staatlichen Kunstsammlungen am 1001 JBL 70 (1970), Vereinschronik. S. 528 f. sowie JBL 75 (1975). Vereinschronik, S. 480. 101) Protokoll der Vorstandssitzung vom 29. April 1981. 102) JBL 80 (1980), Vereinschronik, S. 313 f. 103) JBL 86 (1986), Vereinschronik, S. 397. 104) JBL 90 (1991). Jahresbericht des Historischen Vereins. S. 338. 105) JBL 91 (1992). Jahresbericht des Historischen Vereins, S, 217, 106) Protokoll der Vorstandssitzung vom 22. Mai 1991. 107) JBL 96 (1998). Jahresbericht des Historischen Vereins. S. 301 f. 108) JBL 99 (2000). Jahresbericht des Historischen Vereins. S. 282. 1091 Zur Geschäftsstelle des Historischen Vereins siehe auch Kapitel «Verwaltung». S. 54-56. 110) JBL 1 (1901). S. 272, Statuten von 1901, Paragraph 3. 111) Vgl. Ausführungen auf S. 53 f. 112) Vereinsstatuten von 1950. Paragraph 3 respektive Paragraph 4. 113) Protokoll der Vorstandssitzung vom 1. März 1951. 114) An der Jahresversammlung 1989 in Balzcrs. Doch bereits im Zusammenhang mit der 1972 erfolgten Schaffung der öffentlich- rechtlichen Stiftung Liechtensteinisches Landesmuseum erwog der Vereinsvorstand 1974 die Schaffung einer Mitgliedschaft von juristi- schen Personen. - Vgl. Protokoll der Vorstandssitzung vom 8. Feb- ruar 1974. 1 1 5) Protokoll der Jahresversammlung vom 8. April 1989 in Balzers. 116) Protokoll der Jahresversammlung vom 25. März 1999 in Gamprin. 117) Vereinsstatuten von 1950, Paragraph 3, Ergänzung von 1989. 118) Vereinsstatuten von 1950. Paragraph 6. Ergänzung von 1989. 119) Protokoll der Vorstandssitzung vom 8. Februar 1974. 49
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.