Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2001) (100)

1901 BIS 2001: DIE ERSTEN HUNDERT JAHRE DES HISTORISCHEN VEREINS / KLAUS BIEDERMANN Einberufung verlangen, hat der Vorsitzende einem solchen Verlangen zu entsprechen». Weitere Er- gänzungen beinhalteten Bestimmungen zur Rege- lung von vereinsinternen Streitigkeiten17 sowie die Vertretung des Vereins nach aussen, die künftig durch den Vorsitzenden sowie ein zweites, extra dafür bestimmtes Vorstandsmitglied wahrgenom- men wurde. Ausserdem bedurften die Entscheide des Vereinsvorstandes der Unterschrift durch den Vorsitzenden und dieses zweite Vorstandsmitglied.18 Über die 1912 statutarisch festgelegten neuen Aufgaben für den Verein referierte Johann Baptist Büchel an der Jahresversammlung vom 24. Okto- ber 1915 in Vaduz. Prälat Büchel beklagte Verluste und Veränderungen in der liechtensteinischen Kul- turlandschaft: «Leider ist schon vieles vernichtet worden. ... Am Triesenberg scheint der alte, typische Walliserstil gänzlich verschwinden zu wollen. Was da neu gebaut wird, passt selten in eine Berggemeinde hinein ... Aber auch unten im Tal verschwindet das behäbige, malerische, schöne Bauernhaus mit dem heimeligen Stiegenhaus, der grünumrankten Veranda, dem weiten, schützenden Vordach, dem verzierten Gebälk immer mehr und muss dem schmucklosen, trübseligen Kasten mit den leeren, glatten, geweissten Mauern weichen, an dem nichts, aber auch gar nichts Ästhetisches zu ent- decken ist. Damit soll [aber] nicht geleugnet sein, dass in letzter Zeit wieder gute Ansätze zu einer besseren Richtung gemacht worden sind. In den letzten Jahren sind [auch] manche hübsche Wohn- häuser gebaut worden, ... [und] glücklicherweise ist der alte Schaaner Kirchturm ... aus dem 12. Jahrhundert dem ihm drohenden Schicksale des Abbruches entgangen».19 Im Sinne des Heimatschutzes hätten, so Johann Baptist Büchel, Private und Vereine schon vieles zustande gebracht; zudem hätten die meisten eu- ropäischen Staaten durch Gesetze nachgeholfen: «Das möge auch bei uns geschehen».20 Konkret machte Johann Baptist Büchel zudem folgende Vorschläge für einen verbesserten Heimat- und Denkmalschutz: 
«Der Heimatschutz soll... erhalten, was an Kunst- gegenständen noch vorhanden ist, besonders in Kirchen und Kapellen, aber auch in Privatbesitz. Leider ist schon sehr vieles ins Ausland gewan- dert. Was aber noch da ist, sollte in ein Museum gesammelt werden können. In dieser Hinsicht wünschte ich also, dass 1. Ein Gesetz geschaffen wird, das die Veräusse- rung von Kunstgegenständen und Altertümern ins Ausland verbietet, und 2. Zur Aufbewahrung von solchen Gegenständen im Lande ein Museum eingerichtet werde. Für die Aufstellung von kirchlichen Gegenständen Hesse sich vielleicht die alte Pfarrkirche von Bal- zers verwenden.»21 Die von Johann Baptist Büchel gemachten Äusse- rungen wurden von den versammelten Vereinsmit- gliedern «mit grossem Beifall aufgenommen».22 Inwieweit wurden die von Johann Baptist Bü- chel aufgestellten Forderungen erfüllt? Wie ernst 14) JBL 10 (1910), Vereinschronik. S. 187. 15) JBL 12 (1912), Vereinschronik, S. 144-146. 16) Dieses Themenspektrum wurde bei der Statutenrevision von 1950 um den ur- und frühgeschichtlichon Bereich erweitert. Vgl. dazu auch die Ausführungen auf S. 35. 17) Ebenda, S. 146. Paragraph 9 der revidierten Statuten von 1912: «Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnisse werden jeweils durch einen Mehrheitsbeschluss des Vereinsvorstandes geschlichtet. Fühlt sich eine Partei durch diese Entscheidung beschwert, so steht derselben die Berufung an ein Schiedsgericht offen, bei welchem jede Partei durch einen Schiedsmann vertreten ist, während ande- rerseits die Schiedsmänner einen Obmann zu wählen haben.» 18) Ebenda. S, 146 f., Satzungen von 1912, Paragraph 10. 19) JBL 15 (1915). Vereinschronik, S. 131-133. 20) Ebenda, S. 135. 21) Ebenda, S. 133. - Die Gemeinde Balzers unterbreitete 1919 dem Historischen Verein das Angebot, die alte leer stehende Kirche zur Aufbewahrung historischer Gegenstände zu überlassen. Allerdings müssten Unterhalt und Reparaturen bei der Kirche vom Verein getragen werden, wobei die Gemeinde formell Eigentümerin der Kirche geblieben wäre. Der Vereinsvorstand konnte jedoch auf dieses Angebot nicht eintreten, «weil damit unsere Vereinsmittel viel zu sehr beansprucht würden»: vgl. JBL 19 (1919), Vereinschronik, S. 100. 22) JBL 15 (1915), Vereinschronik. S. 135. 37
	        

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