Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2001) (100)

HEIMATSCHUTZ Der entscheidende Impuls für die Bereiche Heimat- und Landschaftsschutz wurde an der Jahresver- sammlung von 1910 gegeben. Der Vorarlberger Landesarchivar Viktor Kleiner, zugleich Gründungs- mitglied des Historischen Vereins, regte nämlich die Gründung eines «Vereins für Heimatschutz» in Liechtenstein an. Albert Schädler nahm diese An- regung auf. Er empfahl nicht eine eigene Vereins- gründung, sondern stellte den Antrag, diese Aufga- be dem Historischen Verein zu übertragen. Dieser Antrag wurde angenommen. In der Begründung zum Antrag hiess es, «dass der Heimatschutz den idealen und begrüssenswerten Zweck verfolge, die Heimat in ihrer natürlichen und geschichtlich ge- wordenen Eigenart zu schützen». Dabei erstre- benswerte Ziele seien «Verhütung von Verunstal- tungen der Natur und des Dorfbildes, Einflussnah- me bei Erstellung öffentlicher Bauten, Erhaltung alter schöner Heimstätten, Fortbildung der überlie- ferten ländlichen Bauweise auch auf dem Gebiete der bewegüchen Gegenstände». Ferner wurde in diesem Zusammenhang auch die Erforschung des Landes im Hinblick auf Sitten, Gebräuche, Sagen, Legenden, Sprichwörter und Volkstrachten ange- regt. Der Antrag wurde gutgeheissen.14 Die dem beschlossenen Antrag folgende Statu- tenänderung wurde an der Jahresversammlung vom 12. Oktober 1912 genehmigt. Die Änderungen betrafen den Vereinszweck, was sich auch in er- weiterten Richtlinien für den Inhalt des Jahrbuches niederschlug. Die Statuten erführen folgende Er- weiterungen (die Ergänzungen sind kursiv gesetzt): Paragraph 1: «Der Historische 
Verein für das Fürstentum Liechtenstein [bisher: des Fürstentums Liechtenstein], welcher seinen Sitz in Vaduz hat, verfolgt den Zweck, die vaterländische Geschichte zu 
fördern und zur Erhaltung der natürlichen und geschichtlich gewordenen liechtensteinischen Ei- genart den Heimatschutz zu pflegen. ... Der Verein gibt ein Jahrbuch heraus, das enthalten soll: a) Die Protokolle über die Verhandlungen des Vereines; 
b) grössere und kleinere Aufsätze über die älte- re, neuere und neueste 
Geschichte des Fürsten- hauses, des. Landes und einzelner liechtensteini- scher Gemeinden; c) eine thunlichst vollständige Sammlung aller noch vorhandenen, das Land und die Gemeinden betreffenden wichtigen Urkunden von den ältesten Zeiten an; d) Berichte über archäologische Forschungen und Funde; e) Beschreibungen und. Bilder von alten Bau- denkmalen und alten schönen Heimstätten; ß Darstellungen über alte Sitten und Gebräuche, Sagen, Sprichwörter und Volkstrachten; g) Aufsätze geographischen und naturwissen- schaftlichen Inhaltes, die das Fürstentum berüh- ren. » Mit weiteren Ergänzungen wurde das erweiterte Aufgabenfeld des Vereins wie folgt beschrieben: «Der Verein wird mit geeigneten Mitteln anstreben, die Eigenheit des Landes zu erhalten a) durch Schutz des Landschaftsbildes, der er- haltungswürdigen Sitten und Gebräuche; b) durch Pflege der bodenständigen Bauweise, soweit sie charakteristisch und beachtenswert ist, und durch Erhaltung der bestehenden, historisch interessanten Bauten; c) durch tunlichsten Schutz der Naturdenkmäler des Landes. ... Der Verein wird die seiner Sorge anvertraute Sammlung liechtensteinischer Altertümer, für wel- che er einen Konservator aufstellt, möglichst zu erweitern suchen.»^ An den Jahresversammlungen sollten die Vorträge nicht mehr bloss «Gegenstände der vaterländi- schen Geschichte» zum Inhalt haben, sondern vielmehr «geschichtliche und kulturhistorische Gegenstände» thematisieren.16 Die bisher nicht statutenmässig geregelte Einberufung des Vereins- vorstandes wurde nun 
festgesetzt: «Er versammelt sich über Einberufung durch den Vorsitzenden nach Bedarf; wenn drei Vorstandsmitglieder die 36
	        

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