Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2001) (100)

1901 BIS 2001: DIE ERSTEN HUNDERT JAHRE DES HISTORISCHEN VEREINS / KLAUS BIEDERMANN Zielsetzungen und Aufbau Das statutarisch festgelegte Ziel, die «Förderung» der «vaterländischen Geschichtskunde», wollten die Gründungsväter des Historischen Vereins in erster Linie durch die Flerausgabe eines Jahrbu- ches erreichen. Damit setzten sie ein entscheiden- des Zeichen, denn die nunmehr 100 Bände des Jahrbuches sind das heute vielleicht «sichtbarste» Resultat der Vereinstätigkeit. In diesem «histo- rischen Jahrbuch» - wie es in den Statuten von 1901 bezeichnet wurde - sollten folgende Beiträge enthalten sein: 1. «Die Protokolle über die Ver- handlungen des Vereins»; 2. «grössere und kleine- re Aufsätze über die ältere, neuere und neueste Geschichte des Landes und einzelner liechtenstei- nischer Gemeinden»; 3. «eine thunlichst vollstän- dige Sammlung aller noch vorhandenen, unser Land und unsere Gemeinden betreffenden wichti- geren Urkunden von den ältesten Zeiten an».9 Die Vereinsziele erfuhren schon bald eine in- haltliche Erweiterung. An der Jahresversammlung 1909 nämlich referierte Albert Schädler über die Urgeschichte Liechtensteins. Er beschrieb dabei vorgeschichtliche und römische Funde. Zugleich regte er an, eine wissenschaftliche Funddokumen- tation und Sammlung aufzubauen. Zur Betreuung dieser Sammlung wurde ein Konservator bestellt. Erster Konservator war Vorstandsmitglied Egon Rheinberger.10 Damit nahm Albert Schädler entscheidende Weichenstellungen vor: Die archäologische Erfor- schung unseres Landes erhielt wichtige Impulse, und Albert Schädler legte dabei auch den Grund- stein für den Aufbau des späteren Landesmu- seums. Statutarisch fanden diese Impulse ebenfalls ihren Niederschlag. In den revidierten Statuten von 1912 - nun «Satzungen» genannt - wurde ergänzt, dass das vom Verein herausgegebene Jahrbuch auch Berichte über archäologische Funde und Er- werbungen enthalten sollte. In diese Satzungen von 1912 wurden als weitere Ziele die Bereiche «Heimatschutz» und «Land- schaftsschutz» aufgenommen. Diese beiden Zielset- zungen mündeten später in das Engagement für ei- nen wirksamen Denkmalschutz. Das Thema Land- schaftsschutz seinerseits führte zu Bemühungen im 
Bereich Naturschutz, was auch eine Pflege der Naturdenkmäler beinhaltete. Der Historische Ver- ein hatte damit sein Tätigkeitsfeld um wichtige Be- reiche erweitert.11 Die Pflege der urgeschichtlichen und der archäo- logischen Forschung wurde bei einer erneuten Sta- tutenrevision im Jahr 1950 noch stärker als Ver- einsaufgabe hervorgehoben. Erstmals hiess es nun: «Der Verein wird Ausgrabungen zur Erforschung ur- und frühgeschichtlicher Siedlungen unseres Landes ausführen».12 Dies fand auch Berücksichti- gung im ersten Paragraph der Vereinssatzungen, die nunmehr wieder «Statuten» genannt wurden. Dieser Paragraph, der heute noch gilt, wird wie folgt zitiert, wobei die Ergänzung von 1950 kursiv ge- kennzeichnet ist: «Der Historische Verein für das Fürstentum Liechtenstein verfolgt den Zweck, die vaterländische 
Geschichtskunde einschliesslich der Urgeschichte zu fördern und die Erhaltung der natürlichen und geschichtlich gewordenen liech- tensteinischen Eigenart zu pflegen».13 2) JBL 1 (1901), Jahresbericht des Historischen Vereins, S. 271. 3) Vgl. hierzu die Ansprache von Mathias Ospelt, gehalten anlässlich der 100-Jahr-Feier des Historischen Vereins am 17. Februar 2001, abgedruckt in diesem Buch auf S. 11-15, hier S. 13. 4) JBL 1 (1901), S. 272. Statuten von 1901, Paragraph 1. 5) Ebenda, S. 274. 6) Ebenda, S. 273, Statuten von 1901, Paragraph 7. 7) Ebenda, S. 273, Statuten von 1901, Paragraph 8. 8) Ebenda, S. 273. 9) Ebenda, S. 272, Statuten von 1901, Paragraph 2. 10) JBL 9 (1909). Vereinschronik. S. 136 f. 11) Vgl. dazu die Ausführungen auf S. 36-44. 12) Zur archäologischen Forschung in Liechtenstein siehe auch die Ausführungen auf S. 102-118. 13) Statuten des Historischen Vereins von 1950, Paragraph 1. - Im Gegenzug zu dieser Ergänzung wurde der Begriff «Heimatschutz», der sinngemäss in den anderen Vereinszielen weiter lebte, gestri- chen. Die Fassung dieses Paragraphen 1 von 1912 hatte noch gelautet: «Der Historische Verein für das Fürstentum Liechtenstein verfolgt den Zweck, die vaterländische Geschichtskunde zu fördern und zur Erhaltung der natürlichen und geschichtlich gewordenen liechtensteinischen 
Eigenart den Heimatschutz zu pflegen» (Hervor- hebung durch den Autor). 35
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.