Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2001) (100)

DIE SAMMELTÄTIGKEIT DES HISTORISCHEN VEREINS UND DES LIECHTENSTEINISCHEN LANDESMUSEUMS / N. W. HASLER mit einem eindringlichen Appell seitens der Ver- einsleitung: «Zum Schluss möchten wir unsere Mit- glieder noch besonders bitten, von etwaigen Fun- den, die da und dort gemacht werden, der Vereins- leitung sofort Mitteilung zu machen. Ferner wolle mit allem Nachdruck dahin gewirkt werden, dass niemand Ausgrabungen eigenmächtig vornimmt. Solche eigenmächtigen Ausgrabungen sind geeig- net, wichtige Schlüsse in Bezug auf die Geschichte zu vereiteln. Auch haben die Funde, die dabei etwa gemacht werden, meist einen sehr geringen Geld- wert, während sie zur Vor- und Frühgeschichte sehr wichtige Bausteine bieten könnten. Es sei auch darauf hingewiesen, dass nach Artikel 445 des liechtensteinischen Sachenrechtes Altertümer von erheblichem wissenschaftlichem Werte in das Eigentum des Staates gelangen. Das Behalten sol- cher Funde durch den Finder ist also nicht gestat- tet. Wer aber solche gelegentlichen Funde bei der Regierung oder dem historischen Vereine abliefert, leistet der Erforschung der Heimat einen wert- vollen Dienst und hat überdies Anspruch auf die im Gesetze vorgesehene Vergütung».28 Im Bereich der Sammlungen konnte der Histori- sche Verein für die Jahre 1931/32 einen beachtli- chen Zuwachs der numismatischen Abteilung ver- zeichnen.29 Im folgenden Jahr durfte die Mitgliederver- sammlung folgende Mitteilung zur Kenntnis neh- men: «Nachdem die Sammlungen des Vereins in- folge der erfolgreichen Grabungen der letzten Jah- re einen beachtenswerten Umfang angenommen haben, drängte die Frage der entsprechenden Un- terbringung dieser Sammlung zu einer Lösung. Die gefundene Lösung darf als eine glückliche bezeich- net werden: Seine Durchlaucht der Landesfürst ha- ben gnädigst im Schlosse Vaduz das Bibliotheks- zimmer und die zwei nördlich davon gelegenen Räume für diese Sammlungen zur Verfügung zu stellen geruht. ...».30 Dass nach wie vor wertvolles Kulturgut aus dem Lande abwanderte, der Historische Verein sich aber redlich um dessen Rückführung bemühte, zeigt folgende Mitteilung: «Durch besonderes Ent- gegenkommen der Leitung des Vorarlberger Lan-desmuseums 
konnten zwei schöne Bronzenadeln, die in Schellenberg in der Nähe der Grenze gefun- den, aber ins Ausland verbracht wurden, zu günsti- gen Bedingungen erworben werden».31 Für viele aber war der Historische Verein die geeignete Stel- le zur Aufbewahrung von archäologischen Funden. So erhielt der Verein beispielsweise von Rudolf Hasler, Waldaufseher von Gamprin, 1933 eine grössere Anzahl von Streufunden aus dem Lut- zengüetle, Malanser und Schneller, von Altregie- rungsrat Alois Frick, Balzers, ein Bronzedolchfrag- ment, gefunden auf der Letzi bei Vaduz, oder von Franz Joseph Büchel, Balzers, eine Knochennadel aus einer Flöhle am Hahnenspiel.32 1934 war für den Vereinsvorstand, was die Sammlungen betrifft, ein sehr bewegtes und ar- 19) JBL 28 (1928). S. 181. 20) JBL 30 (1930). S. 110. 21) JBL 31 (1931), S. 155. Die Rechnung für das Jahr 1930 weist auch einen Ausgabeposten «Schaukästen-Reparatur und Transport aufs Schloss» in Höhe von 61 Franken auf. 22) JBL 30 (1930). S. 111 f. 23) Ebenda. S. 112. 24) JBL 31 (1931). S. 152. 25) Ebenda, S. 152. 26) Ebenda. S. 156. 27) JBL 32 (1932). S. 99. 28) Ebenda. S. 99 f. Im Jahre 1931 wurden für «Anschaffungen zur Antiquitäten-Sammlung» 26.60 Franken verwendet, die Einnahmen aus «Schlosseintrittsgeldern» beliefen sich auf 240.90 Franken: vgl. JBL 32 (1932), S. 100 f. 29) Vgl. JBL 32 (1932). S. 101 f.: ... c) Widmungen an den Histori- schen Verein für das Fürstentum Liechtenstein seit Oktober 1931. Ebenso bemerkenswert ist der Hinweis auf die geologischen Funde im Steinbruch bei Ruggell, an verschiedenen Orten am Eschnerberg und bei Bendern, um die sich besonders Pfarrer Anton Frommelt bemühte; vgl. JBL 32 (1932). S. 96. 30) JBL 33 (1933), S. 142. Die Jahresrechnung für 1932 weist Einnahmen aus Schlosseintrittsgeldern in Höhe von 271.43 Franken und Ausgaben für Anschaffungen zur Antiquitätensammlung von 47.50 Franken sowie eine Überweisung an den Museumsfonds von 800 Franken aus; vgl. JBL 33 (1933). S. 144. 31) JBL 33 (1933), S. 142. 32) Ebenda. S. 143. 253
	        

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