Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1910) (10)

— 8 — Jahren 1699 nnd 1712. Die wiederholten Versuche der kaiser-- lichen Administratoren, die vorhandenen finanziellen und sonstigem Schwierigkeiten zu beheben, führten zu endlosen Verhandlungen mit den Vertretern der beiden Landschaften, ohne einen ersprieß- lichen Abschluß zu finden'). Da aber die Gläubiger immer mehr drängten und die Landschaften ihrerseits auf ihren Rechten be- harrten, so mußte eine Lösung unter allen Umständen gefunden- werden und so kam endlich nach zwölfjährigem Kampfe am 29. Dezember 1696 ein Vergleich') zustande, welcher dem. so lange beunrnhigten Lande neue und bessere Aussichten eröffnete. Der Vergleich wurde in Feldkirch abgeschlossen, einerseits von den. Delegierten des kaiserlichen Administrators Fürstabt Ruprecht von Kempten: Karl Christoph, Freiherr von Ulm und Joh. Jakvb- Motz, fürstlich - kemptischer Hofrat, und von dem Grasen Jakob- Hannibal von Hohenems, andererseits von den beiden Landam- männern und sonstigen Vertretern der Landschaften Vaduz und Schellenberg. Eingangs dieser für die historische Bewertung der letzten Hohenemserzeit wichtigen Urkunde wird bemerkt, daß neuerlich ein kaiserlicher Auftrag vom 7. Juni 1696 bestimmt habe, es sollen die Schulden der Graf- und Herr-- schaft Vaduz nnd Schellenberg aus dem Erlöse der zn verkaufenden Herrschaft Schellenberg getilgt, werden. Dann wird des Näheren ausgeführt, daß die Land- schaften laut Vertragsurkunde vom 22. April 1614, welche im Vergleiche vom 9. April 1688 neuerdings bestätigt worden war, der Herrschaft nur den jährlichen Schnitz von 1275 fl. zu zahlen hatten, wogegen ihnen Graf Kaspar von Hohenems für sich und für alle seine Erben und Nachkommen die feier- liche Zusicherung gab, alle übrigen Reichs- und Kreislasten zu Kriegs- und Friedenszeiten selbst d. h. von Seite der Herr- ') Die von der kaiserlichen Kommission mit den Landschaften abge- schlossenen Uebereinkommen vom 26. Juli 1684 und 9. April 1688 wahrten zwar die Rechte der Landschaften und bekräftigten von Neuem den Vertrag vom Jahre 1614, führten aber zu keinem definitiven Resultate. Vergleiche Kaiser S. 413 ff und S. 416 s. Die betreffende Originalurkunde mit noch sehr gut erhaltenen Siegeln, liegt im Schaaner Gemeindearchiv. Vergl. VIII. Jahrbuch des histor, Vereins- sttr das Fürstentum Liechtenstein S. 150 f.
	        

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