Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1910) (10)

— 20 - seines nun regierenden Fürsten Anton Florian überantworte er daher dem Landvogte im Angesicht gegenwärtiger hochansehnlicher Versammlung die allhiesige Residenz-Kanzlei und Archiv. Zugleich habe er die Vaduz- und Schellenbergischen Landammänner, Gericht und Landoffiziere ihrer dem Fürsten Josef Wenzel gelobten Pflichten zu enthebeu und dieselben dem neuen Herrn anzuweisen. Hierauf antwortete der Land Vogt, daß er bereits vou seinem bisherigen Herrn Fürst Josef Wenzel mittelst Vollmacht- schreiben vom 24. Juni beauftragt und legitimiert worden sei, dem fürstl. Kommissarius, welchen Fürst Anton Florian zur Ueber- nahme dieser Herrschaften absenden werde, die Herrschaften und Unterthanen zn übergeben. Nach Verlesung des Vollmacht- schreibens vollzieht der Landvogt die ihm aufgetragene Kommission, indem er die Archivschlüssel dem neuangenommenen Verwalter Brändl übergibt und spricht: „Er entlasse die Landammänner, Gerichtsleut und Landesoffiziere in Kraft habender Vollmacht, derjenigen Pflichten und Eid, mit welchen sie ihrem bisherigen Fürsten verbunden gewesen seien, jedoch dergestalt und nicht anders, als daß sie mit den anderen Unterthanen den Huldigungs- eid, an End und Ort, wo sie verreisen werden, abschwören, an- jetzo aber zur Bezeugung dieser von ihnen geschehenen Resignation und ihres künftigen Gehorsams die bisher gebrauchten gräflich Sulzischen und Hohenemsischen Fahnen dem fürstlichen Abgesandten übergeben sollen, nicht zweifelnd, sie werden hierzu ganz willig und bereit sein und sich höchstens freuen, daß sie an einen so milden und gnädigsten Fürsten und Landesherrn übertragen worden." Nun wurden die alten Fahnen dem fürstlichen Abge- ordneten überreicht, worauf dieser erklärte, er wolle auf beson- deren Befehl des Fürsten alle hiemit der landesväterlichen Gnade und Protektion versichern, auch einen jeden, in seinem dermalen obhabenden Amt und Bedienung öffentlich confirmieren und be- stätigen, anbei aber auch anstatt der alten gräflich Sulzischen und Hohenemsischen Fahnen den Landsoffizieren gegenwärtige, mit dem fürstlich liechtensteinischen Stammwappen gezierte Fahnen über- liefern, mit der Erinnerung, daß gleichwie wie sie und ihre lieben Voreltern bei ihren alten Herrschaften jederzeit getreu und be- ständig beharret und denselben mit Gut und Blut redlich beige- sprungen, also auch sie künftig ihrer neuangehenden Herrschaft
	        

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