Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1910) (10)

— 14 — Beamten Recht, Hilf nnd Rath, anch Schutz und Schirm suchen nnd nehmen, und sonsten all anderes thun und lassen wollet und sollet, was getreuen und gehorsamen Unterthanen gegen Jhro gnädigste Herrschaft und Obrigkeit zu leisten gebührt und wohl anstehen thnt getreulich und ohngeführlich." Darauf dankte der Sprecher der Landschaft einer kaiserl. Administrations-Kommission „wegen so viel gehabter Mühewaltung und mehr als väterlich getragener gnädigster Vorsorg", nnd erklärte die Einwilligung der Untertanen, ihrem neueu gnädigsten Herrn zu huldigen in dem Vertrauen, daß Seine Durchlaucht „Sie bei ihren alteu, wohl hergebrachten Gewohnheiten, Gebräuchen, Recht nnd Gerechtigkeiten verbleiben lassen nnd sie darbet gnädigst schützen und schirmen werden." Der fürstl. Abgeordnete versicherte nun Namens des Fürsten die Untertanen, daß dies auch geschehen werde. Nach diesen gegenseitigen Aussprachen leisteten die Unter- tanen den Eid durch Aufheben „der Schwörfinger", womit der feierliche „Actus noch beederseits gegeneinander gethanen Ad- gratulationen und Apprekationen beendigt wurde." Mit diesem Ereignisse kam die Herrschaft Schellenberg unter die Regierung des Fürsten von Liechtenstein, und wurde nach einer vielhundertjährigen Zusammengehörigkeit von der Grafschaft Vaduz, welche unter der kaiserlichen Administration verblieb, ge- trennt. Diese Trennung dauerte aber nur 13 Jahre. Schon im Jahre 1700 bot Fürst Haus Adam für Vaduz 290,000 Gulden, indessen kam der Kauf damals nicht zustande. Die nach mehrjähriger Unterbrechung wieder aufgenommenen Unter- handlungen führten jedoch zu dem gewünschten Erfolge, sodaß der Vertrag am 22. Februar 1712 tatsächlich abgeschlossen werden konnte. Nachdem die kaiserliche Bestätigung dieses Kaufes am 7. März 1712 gegeben und der Fürstabt von Kempten seiner Dienste als kaiserlicher Administrator enthoben worden war, wurde die Grafschaft Vaduz dem neuen Besitzer am 9. Juui 1712 ein- geautwortet und die Huldigung geleistet.') ') Vergleiche die Gründung des Fürstentums Liechtenstein von Karl v. In dcr Manr im I Jahrbuch des.historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein S. 12 f. nnd den authentischen Text der Kaufurkundc S. 51 ff.
	        

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