Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 99 - Die Pfarrei Mauren 5600 fl. Eschen 15000 „ Das Domkapitel in Chur 4722 „ Die fürstlichen Renten 19902 Das k. k. österr. Aerar 17171 „ Die zuletzt genannte Ablösungssumme für das k. k. Aerar rührte von den Gemeinden Gamprin und Mauren her und kam infolge späterer Abmachungen in den Besitz der Pfarreien der beiden genannten Gemeinden. In der Sitzung vom 21. I. 1864 gelangte der neue Zoll- vertrag mit Oesterreich, welcher schon wiederholt den Land- tag beschäftigt hatte, mit allen gegen 3 Stimmen zur Annahme, i) Dabei konstatierte der Präsident, daß die Bestimmungen des neuen Vertrages in allen wesentlichen Punkten mit den Bedingungen übereinstimmen, welche der Landtag seiner Zeit stellte. Zu dem günstigen Abschlüsse habe die vereinte Bemühung 
des fürstl. Be- vollmächtigten Cajetan Ritter von Mayrcm und des Regierungs- Chefs v. Hausen wesentlich beigetragen. Es ist interessant, die Berathungen, welche der Landtag in dieser damals recht schwierigen Frage gepflogen hat, näher zu verfolgen. Die Regierung hatte bereits am 28. XII. 1862 den Landtag in Kenntnis gesetzt, daß Oesterreich den am 1. VIII. 1852 in Wirksamkeit getretenen Zoll- einigungsvertrag mit Liechtenstein gekündet habe resp, einige Aenderungen verlange: Beseitigung des in Artikel 8 garantierten Minimalbetrages und Aenderung der Salzpreise. Diese Kündigung war im Volke bekannt geworden. Infolge der Strenge, welche gegen Branntweinbrenner und auch an den Zollgrenzen geübt wurde, hatte der schon an und für sich nicht beliebte Zollvertrag immer mehr Gegner gefunden. Die Kündigung bot daher einen willkommenen Anlaß für mehrere Gemeinden, Massenpetitionen an den Landtag zu richten und darin den Zollanschluß an die Schweiz zu verlangen. Die erste Petition war von Schaan ausgegangen, die Gemeinden Eschen, Triesenberg, Mauren, Schellcnberg und Planken folgten nach. Der gründliche und eingehende Kommissions- bericht, welchen der Abgeordnete Pfarrer Gmelch über die Zoll- vertrags-Frage erstattete und die gepflogenen Berathungen lassen ') L, G. B. Nr. « v. I. 1864.
	        

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