Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 98 — ganze Zehenttage in zwei möglichst gleiche Abteilungen abgesondert wird, in welchen das fürstliche Rentamt und der Pfarrer alle 7 Jahre als Zehentnehmer abwechseln. Von den Gütern in der Quadern und von den sogenannten Prioratsgütern bezieht der Pfarrer den Zehenten allein. Den. Weinzehent zu Mauren hat das österr. Aerar, welches dem Pfarrer Kompetenz gibt. Endlich bezieht der Pfarrer einen Kleinzehentaus- lösungsbetrag von jährlich Ist. 4V Ö. W. .Den Groß- und Klein- zehent zu Bendern, Gamprin, Ruggell, Schellenberg und Schönbühl hat das österr. Aerar." - Diese geschilderten Zehentrechte hatten sich im Laufe der Jahr- hunderte wohl hauptsächlich infolge von Rechtsstreitigkeiten so wirr herausgestaltet. Es sei hier nur auf den langwierigen und ernsten Streit wegen des Novalzehenten im Anfange des 18. Jahr- hunderts hingewiesen. Daß der Zehent, besonders der Kirchenzehent auch in unserem Lande schon sehr lange bestand, zeigt unter anderen die Stiftungsurkunde vom 28. II. 1355, in welcher die alte Pfarrei Schaan dem Domkapitel von Chur einverleibt und be- züglich des Einkommens auf den Zehentgenuß verwiesen wurde. Auch in einer Urkunde vom- 6. III. 1395 ist in Bezug auf das Einkommen der Hofkaplanei in Vaduz von dem altherkömmlichen , Zehentrechte die Rede. Die schon im frühern Mittelalter am wei- testen und gleichmäßigsten eingeführte Grundbelastung war die der Zehenten: Der Großzehent von Aeckern und Wiesen, der Kleinzehent von Garten- und Baumfrüchten und aus Weinbergen, der Fleisch- oder Blutzehent von allen zur Haus- und Feldwirthschaft gehörigen Vieharten, der Rott- oder Novalzehent von neu urbar gemachten Grundstücken. Der Blutzehent bestand zur Zeit der Zehentablösung nicht mehr. Die Zehentablösung vollzog sich auf Grund des neuen Gesetzes ohne besondere Schwierigkeiten und wurde von der Bevölkerung allgemein begrüßt. Die Ablösungssumme von sämtlichen im Lande befindlichen Zehentgerechtigkeiten betrug die ansehnliche Summe von 102,107 fl. Ä. W. —Von den einzelnen Fondeseigentümern er- hielten: Die Pfarrei Vaduz 7474 fl. Schaan 9520 „ „ Triefen 8718 „ Balzers 14000 „
	        

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