— 96 — form entrichtet wurden. Doch zeigten sich mit der nothwendigen Umgestaltung des Agrarwesens auch die Mängel dieses Systems. Der Zehent war eine Steuer vom Rohertrag und nicht vom Rein- ertrag; er behinderte dadurch die Aufwendung von Geld und Arbeit zur Aufbesserung des Bodens. Aus demselben Grunde mußte besonders der Neubruchzehent (Novalzehent) der Urbar- machung des Bodens und damit dem Fortschritt der Bodenkultur entgegen wirken. Das Zehentgesetz war daher von volkswirtschaft- lichen Gesichtspunkten aus betrachtet gewiß als eine glückliche Neuerung zu begrüßen. In dem auch geschichtlich interessanten Komnlissionsberichte, welchen der Abgeordnete Landrichter Keßler erstattete, werden die verwirrten Zehentverhältnisse, wie dieselben zur Zeit der Einführung des neuen Gesetzes in unserem Lande noch bestanden, wie folgt, geschildert: „Die Gemeinde Balzers hat das Erscheinen des Zehentablvsungs- gesetzes nicht' abgewartet, sondern im Jahre 1862 durch freiwilliges Uebereinkommen mit dem Zehentherm, die Zehentablösung ausgeführt. Der Zehent erstreckte sich auf alle Gattungen von Früchten, als Türken, Gerste, Weizen, Roggen, Erdäpfel, Wein und Hanf. Von dem alten urbaren Boden bezog der Ortsvfarrer>en ganzen Zehent, von dem neu urbar gemachten Boden zwei Drittel und das fürstliche Rentamt ein Drittel. , Nach dem Uebereinkommen vom 1. XII. 1862 erhält die fürst- liche Domänenverwaltung für ihren Zehentcmteil in Balzers eine Ab- lösungssumme von 2143 fl., die Pfarrpfründe Balzers 14,000 fl. in Geld, dann 720 Klafter Ackerland nnd 81 Klafter Rebland. Zu Triefen wird der Zehent von Wein, Früchten, Hanf, Flachs, Rüben und Obst ?c. gegeben. Den Groß- und Kleinzehent hat die Ge- meinde im Jahre 1772 zu ^ damaliger Zehentlagen abgelöst und ist dem Pfarrer geblieben. In den sogenannten Heufeldern bezicht das fürstliche Rentamt ^/z und jdic Pfarrpfrund >/3 des Zehenten. Zu der Triesner Pfarrei gehörte ehemals auch Tricsenbcrg, daher kommt es, daß der Pfarrer von Triefen jetzt noch von den Feldlagcn Maseschen, Litzi und Eichholz ?/z des Zehenten bezieht. Ein Drittel dieses Zehenten gehört dem fürstlichen Rentamt. Der Zehent für die ehemalige untere Hofkaplanci, nunmehr Kuratic Vaduz, umfaßte die gewöhnlichen Feloftckchte, d. i. Wein, Körner, Erd- äpfel, Obst, Hanf -c., wovon das fürstliche Rentamt '/« und die Vadnzer Kuraticpfründc bezieht. Von dem Neubruchzehent der Vaduzcr Feld-