Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 93 — Angelegenheiten auf eine sehr bescheidene Stellung angewiesen, allein als deutscher Bundesstaat habe es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht seine Stimme geltend zu machen. Die Kommission halte es daher für hinreichend motiviert, daß die Landesvertretung ihren nationalen Wünschen unter Hinblick auf die geographisch-politische Lage, die es enge mit dem kaiserlichen Nachbarstaate verbinde, passenden Ausdruck gebe. Der Abg. Pfarrer Gmelch sprach sich bei der Berathung des Adressenentwurfes im Plenum für eine nähere Detaillierung des Ausdruckes „Bundes- reform" aus. Diese Reform soll bestehen „in der Begründung eines Fürstenkollegiums und Vertretung des deutschen Volkes am Bunde". Das Heil Deutschlands liege in einer anderen Bereinigung der deutschen Fürsten, nicht in einer solchen leeren und toten Ver- einigung, in welcher sie gegenwärtig mit einander stehen. Diese finde jetzt nur durch ihre 
Gesandten statt, die nichts 
anders seien als alte Diplomaten, welche weder Kraft, noch Muth, noch Geist genug besitzen, um etwas für Deutschland zu thun. Daher sei es wünschenswerth, daß die Fürsten sich Persönlich versammeln und in den wichtigen Fragen in fester Vereinigung nach innen und außen zusammengehen. Als Vertretung des deutschen Volkes sei ein deutscher Reichstag zu wünschen, welcher entweder aus den ein zelnen Landtagen oder aus dem Volke zu wählen sei und mit dem sich die Fürsten eng vereinen mögen, damit dadurch Deutschland groß und mächtig werde. Diese Patriotischen Worte wurden von den anderen Abgeordneten beifällig annerkannt, jedoch behielt man die 
ursprüngliche Fassung des betreffenden mehr allgemein gehal- tenen Passus mit Rücksicht auf die bescheidene Rolle, welche dem Fürstenthume zugewiesen sei, bei. — Im Uebrigen wird in der Adresse an den Landesfürsten das Vertrauen zu der Regierung ausgesprochen, deren konstitutionelle Haltung die vollste Anerkennung von Seite der Landesvertretung verdiene. Hierauf erfolgte die Prüfung und Genehmigung der Landes- rechnung und der öffentlichen Fondsrechnungen, vom Jahre 1862. Es seien in letzterer Hinsicht folgende Daten er- wähnt: Der landschäftl. Schnlfond betrug Ende 1862 27,140 fl. Armenfond „ „ 1862 17,474 fl. Die Graß'sche Schulstiftung betrug Ende 1862 18,552 fl.
	        

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