wichtigen Sachen und geschäften mit getreuer gehorsamber dienst- bahrkeit, guttwillig und standhaftig erzeigen und darneben vor andern mit
grosser Vernunft, geschicklichkeit und verstandt begabt seyet, als durch deren
hohen vxperivns, auch getreiie und nützliche Dienst, unser nnd des heyl: Reichs, auch anderer unserer Erb- Königreich und bemeltes unsers löbl: Ertzhaus Österreichs, Ehr, nutz, würde, wohlstandt und aufnehmen, geinehret, gezieret, be- fördert und erhalten wird. Wann wir dann gnädiglich angesehen, wahrgenohmen, und betrachtet, die ansehentlichen ftirtrefflichen getreuen beständigen nutz und wohl ersprießlichen bekanntlichen Dienste, so uns und hochgedachtem unserm löbl: Ertzhaus Österreich der hochgebohrene-- unser Oheimb und Lieber Getreuer Gundagger Fürst von Liechtenstein und Niclasburg, Graf von Rittberg, unser Geheimer Rath und Cammerer wayl: beeder unsern geliebten Herrn Vetter Ratten uud engsten Vorfahrern Kayser Rudolphen dem anderen nnd Kayser Mathiae Christseeligster gedächtnus, auch uns seither unserer angetrettenen Kayser-, König- und Landes- fürstl, Regierung in ansehentlichen
ls^ationen und Schickungen sowohl zu fürnehmen Chur- und Fürsten des Reichs, als auch unserer ErbKönigreich, Fürstenthumb und landen, auch sonsten in Trag- und Verrichtung fürtrefflicher Hof- und landtämbtern nnd in anderen mehr wee'gen zu allerseits
getreuen Wohlgefallen, be- lieben und Genügen, und S^ Liebden selbst sonderbahrem rühm, sürnemblich bey und unter denen vor etlich »erschienenen Jahren - angespunnenen
unruhen, rebellionen und widerwärttigkeiten mit aufrecht gehorsambsteu Treü und standthaftigkeit, auch Jezuweilen nicht ohn merkliche Gefahr, dero leib nnd Lebens, mit Verlust aller S^ Liebden Herrschaften und gütter, stettswillig und nn- vcrdrossenlich erzeigt und bewiesen hat, solches noch täglich thut und fürvhin nicht weniger zu leisten und zu erzeigen des gehor- sambsteu erbicthens ist, auch wohl thuen kann, mag und soll, Hiernmben so haben wir zu etwas Ergötzlichkeit und Er- tanntnus dessen »nd damit auch andere zu dergleichen wohlver- halten und ansehentlichen Diensten umb so viel destomehr gereitzet werden, mit wohlbedachtem muth, gnttem Rath, rechte». Wissen und aus gnädigster zu Seiner Liebden tragender gewvguus Er- nanntes unsers Geheimbcn Rath und Cammerers, Gnndaggers. Fürstens von Lichtcnstein Liebden und nach deroselben auf den- jenigen Erben, welcher Jhro iu
der primoAenitrir folgen wird, nebcu denen ohne das von uns erlangten Freyheiten und xrivi- lexien alle nachfolgende Kayl: gnaden, insonderheit mitgetheilt nnd 5