Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 47 — denen Unterthanen zum Besten, ohne daß die Umbstande solches von selbst erfordern nnd äietiren werden. Mit zusag und verbündung Drittens, daß besagter Grafschaft jeweiliger Herr und Jnnhaber mit und gegen S'. Hochfürstl. Gnaden Beambten wegen des Crayses Vor- fallenheit und auf Schellenberg in aeüvis et passivis stehenden Drittels gutt- und nachbahrliches Vernehmen, auch alle behörige eommunioation und unterrede zu pflegen gehalten sein wolle und solle, umb daß nit ein- oder anderen Theils wieder gebühr überlegt- entgegen des andern Unterthanen zu viel sudle virt und überhebt, sondern gleiche Bürde, nach der Sachen Billigkeit insunxiret werden, nach cmweisung des Heyl: Rom: Reichs, auch Schwäbischen Creyses Ustrienlar anschlags, oder von sich selbst eraignender Umbstände. Hiervor dann Vierttens haben Hochberührt S'. hochfürstl. Gnaden den von Jhro Kayl: Maytt: auch von denen Hohen Embsischen Herrn ^xnstis und respeorivs Stamens und nahmens Nachfolgern, Herrn Grafen Jacob Fridrich Hannibal als rechtmäßig- und natürlichen Herrn, for- derist auch Jhro Kayl: Mayt: als obristen Vormund des noch im Leben stehenden pupillevs, weiland Grasens Franz Wilhelm hinterlassenen Söhnleins allergnädigist aeesntiret, gebillichet- und beliebten Kaufschilling per Einmahl Hundert nnd fünfzehn Tausent gülden, zu fünfzehen Batzen oder Sechszig Krcitzern jeden Gulden gerechnet, zu Handen Ihrer fürstl: Gnaden zu Kempten, als Kayl: säwinistratoris, auch ut Lupra sub n° 6° le^itirnirten Kayl:, hierzu speeiüee gevollmächtigten Lominissari^ Handen pahr und vollkomment- lich erleget- und die zu abzahl- und austilgung deren aus beede Graf- und Herrschaften Vaduz und Schcllenbcrg gehafteten und verschriebe- nen schulden, und seynd hingegen des Herrn Käufers fürstl: Gnaden die Quittungen deren ersäitoren eingehändiget, also die Herrschaft Schellenberg von allen gantz befreyet worden. Fünfftens: S'. fürstl. Gnaden zn Kempten als Kayl: Lommisssrins, mehr hochbenante S« hochfürstl. Gnaden zu Lichtcnstein als Käufern, in die Nutzung und Gewähr sothaner sreycn Reichsherrschaft Schellen- berg realiter eingesetzet, Jhro die Unterthanen augewiesen, auch wie gewöhnlich huldigen und geloben lassen, also nnd dergestalten, daß S? Hochfürstl: Gnaden, dero Erben und Nachkommen diese Herr- schaft mit aller seiner Zu- nnd angehör, nun hinführo an unwieder- rnflich für frey ledig und los, auch ohnbckümmert von allen schulden, mit hiermit versprechender evioüon, auf die Grafschaft Vaduz, mit- haben, nutzen und niissen sollen und mögen, ohne alle Gefährde Darwieder, als eine von der Röm: Kayl: Maytt: als Ertzhertzogen des preiswürdigsten Ertzhauses Österreich vixors dieszsahls sut> n»
	        

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