Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 45 — zu erlaugung eines 
grüneren prerij zu desto mehrer Abtilgmig derer Schulden, nianu aus einen 
unwiderruflichen ukrp^tuirlietlvn Verkauf be- dacht seyn müssen, bey welchem doch zu besorgen, das; die Grafschaft Vaduz von dem völligen schuldenlast nicht allerdings bcfreyet- sondern noch so viel daraus hasten bleiben mögte, das; dieselbe weder zu ab- tragung deren Reichs 
On«', um und anderer nöthigen außgaben noch zu Unterhaltung der Herrschaft erkläcklich sein dürfte, Danncnhcro all solchem Übel vorzubiegcn und zu steuern, haben mehr allerhöchst besagte Ihre Kayl: Maytt. durch Dero lübl: Reichshofs- Rath, das werck reiflich überlegen lassen, uud auf Dero selben erstattetes gnttachten in dem geheimben Rath 
allcrgnädigist resoluirt, daß die Herrschaft 
Schcllenbcrg per slien-ttl'ouom ?erpstna,m auf ein so hohes pretinrn als immer rnüglich zu briugcu, damit dem Gräflichen Häuß HohcnEmbs möglichst wird aufgeholfen werden müge, auch deß- wegen in- und außerhalb des Schwäbischen Crcyses dergleichen Käufer zu suchen, worauf sich aber 
Keiner prsesentirec oder bevorgethan, der ein mchrers als Ihre hochfürstl, Gnade», Herr Johann Adam Andreas Regircr des Hauses Lichtenstein von Nikolspurg, in Schlesien Hertzog zu Troppau und Jägerndorf, Ritter des goldenen Muses, Rom: Kayl: Maytt: würcklich gcheimber Rath erbothen und ge- schlagen hatte, benametlichen 
eine Lumma,» ver Einmahl Hundert sünfzchen Taufent Gulden rl, gangbahrcr Reichs Müntz, Wes- wegen dann ferner inehr allerhöchst besagte Ihre Kayl: Maytt: denen Hohenembsischen, respsetivs Vaduzischen 
Herren ^Ans,tis ersterwehntcs anboth in 
sx-iciv Jhro fürstl, Gnade» von Schwarze»berg >: Titul :> dann Jhro LxovII. Herrn Grafen von Waldstein inhalts 
in tine angehcngtcr veer«t«n snb. nnru. ä 3, riiit dieser erinnerung allergnädigist haben notiüeirsn lassen, ob in' angedeüttem Werth wegen etwanc zn- stchenden ^nris retrsetüs oder anderer vorzulegen 
habender benetieien, in diesen Kauf sich einlassen wolten. Dessen allen aber' sie sich, mit ebenfalls 
in lins mit r>° 4 u. ö 
angeführten ̂ rsni,nci»tianerl, ent- schlagen, folglichen HochVesagtcn Fürstens, Herrn Johann Adam Andrcss von Lichtenstein Hochfürstl, Gnaden, dem Vor- zug und an sich Bringung oft 
benannter imrae6i»t Reichs- Herrschaft Schcllenbcrg 
dnrch porpstuirlieK rechtbeständigcn Kauf eingcraumbt und überlassen habe»; massen dann, auf weiter allergnädigistes 
Bestättigungs voorer sub, 
n°- 6 der 
Kauf eontrsi-t nachfolgender weis; cndtlich geschlossen, daß 
dückersagte irnir>väi-»ts Reichs- Hcrrschaft Schcllenbcrg, nach Erlassung gesambter Unterthanen, der Kayl. Oommission abgelegter Pflicht und ayd, auch so weith selbige an Ihren natürlich gehabten Herr» Frycdrich Jacob Hannibal Grafen vvnHohenEmbs uud Vaduz angewiesen gewesen, an des
	        

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