Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 23 — Kaiser Rudolf II., unter dem Carl von Liechtenstein einige Zeit das Amt als Obersthofmeister versehen hatte und Landes- hauptmann von Mähren war, verlieh ihm in Würdigung viel- facher Verdienste am 17. Mai 1606 den nach dem Rechte der Primogenitur vererblichen Titel „Hoch- und Wohlgeboren", worauf der Anspruch auf Titel und Stand eines Fürsten begründet wurde; dieser Gunstbezeugung folgte 160? die Gewährung eines Palati- natsbriefes, welcher Carl und jedem Nachfolger in der Primoge- nitur verschiedene Rechte, wie jenes, Münzen zu schlagen, Notare, Doktoren, Magister und Licentiaten zu ernennen, Legitimationen auszustellen, Schlösser zu erbauen und dgl., einräumte. Unter Berufung auf ebenerwähnte Titelverleihung des Kaisers Rudolf bestätigte ihm — mittelst des zu Wien am 20. Dezember 1608 ausgestellten Diplomes — der nachmalige Kaiser Mathias, damals König von Ungarn, die Erhebung in den erblichen Fürstenstand >), welcher Standeserhöhung Kaiser Mathias am 28. Dezember 1613 eine neue Belohnung beifügte, indem er Carl „zu desto ansehnlicher Halt- und Führung seines fürstlichen Standes" das erledigte Herzogthum Troppau verlieh 2) und zwar unter ausdrücklicher Aufrechthaltung aller jener Privilegien und Freiheiten, die in früheren Zeiten den Herzogen von Troppau und anderen schlesischen Fürsten zustanden; bei Erlöschen seiner Linie solle das Herzogthum auf seine Brüder Maximilian und Gundacker beziehungs- weise auf deren eheliche Deszendenz nach dem Rechte der Erstgeburt übergehen. Der dem Fürsten Carl hierüber ertheilte Lehensbrief trägt das Datum vom 4. Jänner 1614. Kaiser Ferdinand II., der dem Fürsten Carl durch das zu Wien am 23. Juni 1620 ausgestellte Diplom die Erhebung in den ') Bereits mit dem an die niederösterreichische Regierung gerichteten Reskripte vom 21. August 1608 wurden die Behörden unter Hinweisung auf die obenerwähnte kaiserliche Entschließung vom 17. Mai 1606 beauftragt, Carl von Liechtenstein in allen Schriften und Handlungen den Titel „Hoch- und Wohlgeborner Fürst" beizulegen (Falke, Gesch. d. fstl. Hauses Liechten- stein, II., S. 164),' ebenso war auch ein in Brünn am 3. Dezember 1608 erlassenes Reskript, welches den durch kaiserliche Verleihung bereits erworbenen Fürstenstand Carls bestätigte, dem eigentlichen Fürslcnstandsdiplome voni 20. Dezember 1608 vorangegangen. -) Kaiser, Gesch. d. Fstth. Liechtenstein, S. 442, setzt die Erhebung in den Fürstenstand und die erbliche Verleihung des Herzogthums Troppau irrig in das Jahr 1618.
	        

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