Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

1S8S. Dez. 29. „Für das östliche Schwaben faßte das Landesfriedens- iverk hauptsächlich ins Auge der Hoftag, welcher Ende Dez. 1282 in Augsbnrg gehalten wnrde... In dem Landfrieden, welchen allhier laut Urkunde vom 29. Dez. König Rudolf und Herzog Ludwig von Baiern für Schwaben und Baiern anordneten, und in welchem der König als Vertreter Schwabens auf gleicher Linie steht, wie der Herzog als Landesherr Baierns, ist ein Hauptverbot gegen die Verheimlichung von Räubern und sonstigen Frevleru, welche von einem Land ins andere kommen, gerichtet : wer einen derartigen Friedbrecher wissentlich auch nur eine Nacht über beherberge, der habe für ihn einzustehen und den Schaden abzutragen. In der Friedensurkunde wird Schwaben in ein oberes nnd niederes geteilt und als Friedensrichter oder Friedenspfleger werden aufgestellt, im oberen Schwaben drei: Volkmar von Kemnat (bei Kaufbeuren), königlicher Vogt in Augs- burg, und die Gebrüder Markward und Ulrich von Schellen- berg . . . Diese Friedensrichter bekommen Vollgewalt, alles zu thun und anzuordnen, was für den Landfrieden notwendig oder vorteilhaft sei, und leisten hierorts öffentlich den Eid. Dienst- mannen, Ritter uud Städte haben auf des Königs Befehl gleich- falls eidlich zu geloben, daß sie den Friedensrichtern wirksamste Beihilfe leisten wollen. Im Falle der Not sollen bairische Friedens- richter mit den Leuten ihres Landes den schwäbischen zu Hilfe kommen uud umgekehrt." Pertz Mon. 4; 442. Es ist zwar all- gemein die Rede von pax eooservanck» in Ravari» et Lvevi» (welch letzteres in pars surierim- und inferior eingeteilt wird); allein aus dem Wohnorte der bestellten Friedeiisrichter und aus der Einteilung von Baiern in das Land oberhalb Augsburg und unterhalb Augsburg, auch aus dcu Bestimmungen über wechsel- seitige Beihilfe 
läßt sich schließen, daß der Landsriede zunächst dem östlichen Schwaben und dem westlichen Baicrn galt. Die Tansiiamen der Gebrüder von Schcllenberg stehen nicht dabei; sie kommen aber vor in einer Urkunde des Klosters Salmans- weiler von 1284, Dez. 1.: „strenui 6omini N-»r^n»räus et IMiens tr-itres 6e Lovellenberx vieem ^erentes «erenigsiirii äoinini Ruäolti, äsi »rstig, Rom-re^ig " s38 Stalin, wiirttcmbergische Geschichte III, S. 45 uud 4ö. 1283. Das Klöster Weissenau schuldet infolge Bedrängung von Seite der Grafen von Montfort-Tettnang in diesem Jahre an verschiedene Gläubiger und so auch an die Herren von Schellenberg im Ganzen über 1040 Mark Silber. s3» Zeitschrift für Gesch. des Bvdensees 1895, S. 88.
	        

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