Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

werden 
auf 10 fl. fixiert, 
wovon 8 fl. dem l. Armenfonde 
und 2 fl. dem l. Schulfonde zufallen. Das Gesetz wurde in der Regierungs- fassung mit großer Mehrheit angenommen. Der Präsident stimmte gegen das Gesetz, weil es nicht auf die Idee und Grundlage einer allgemeinen landschäftlichen Kranken- und Armenanstalt gebaut sei. Innerhalb weniger Jahre nach dem Zustandekommen des Armen- gesetzes entstanden die Gemeindearmenhäuser, in Schaan, Mauren und Triefen und in neuerer 
Zeit (1892) das Armenhaus in Vaduz. Die übrigen Gemeinden behalfen sich bis jetzt damit, daß sie ihre Armen entweder in die bestehenden Armenhäuser in Pflege gaben oder in der 
Gemeinde selbst unterbrachten und unterstützten. Das finanzielle Gedeihen der Armenhäuser 
gestaltete sich einerseits in- folge rationellen Oekonomiebetriebes, anderseits infolge der Auf- nahme von Pfleglingen aus fremdeu Gemeinden nicht ungünstig. Anfänglich erhielten nur diejenigen Gemeinden, welche Armenhäuser errichtet hatten, jährliche Beiträge aus dem landschäftlichen Armen- fonde. Später wurde jedoch durch Beschluß des Landtages be- stimmt, daß auch diejenigen Gemeinden, welche Verträge mit den bestehenden Armenanstalten betreffend Unterbringung und Pflege ihrer Armen abgeschlossen hatten, in gleicher Weise mit Beiträgen betheilt werden sollen. Thatsächlich wurden hiedurch in der Folge alle Gemeinden nach Maßgabe der Einwohnerzahl mit jährlichen Ueberweisungen aus dem Zinserträgnis des landsch. Armenfondes bedacht. Das günstige Anwachsen des l. Armenfondes, welches abgesehen von den regelmäßigen jährlichen Zuflüssen durch größere Zuwendungen aus dem Reservefond der landsch. Sparkasse beträcht- lich gefördert wurde, erlaubte stetig zunehmende Ueberweisungen an die Gemeinden. Während der landsch. Armenfond zur Zeit des Zustandekommens des Armengesetzes noch 
rund 24,000 fl. betrug, vergrößerte 
er sich bis 
Ende 1900 um mehr als das Bierfache und zwar trotzdem der größere Theil 
(zirka 80"/») des jährlichen Zinserträgnisses den Gemeinden zur Erleichterung ihrer Armen- lasten zufiel. Die bessere Ordnung, die durch diese Organisation der Armenpflege zu Stande kam, und der allmählig steigende Wohlstand ließen den Hausbettel bald ganz verschwinden. Seit annährend 3 Jahrzehnten wird der Haus- oder Straßenbettel von Einheimischen gar nicht mehr getrieben. Der Umstand, daß der Fischfang bisher durch kein spezielles
	        

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