— 150 - vormundung in Alpsachen einführe und Eingriffe in die Privat- rechte der Bürger sanktioniere. Die Kommission fand jedoch diese Gründe
nicht stichhaltig. Die früheren regellosen Zustände unseres Alpwesens machten gerade das Alpgesetz und eine gewisse Ueber- wachung nothwendig. Unser neues Alpgesetz sei dem des Kantons Glarus nachgebildet, also aus einem sehr freien Staate herüber- genommen. Dasselbe hindere 'die Alpgenosfenschaften durchaus nicht in einer rationellen Bewirthschaftung, sondern suche diese vielmehr durch eine zweckmäßig^ Ueberwachung zu fördern. Der Landtag beschloß sodann im Sinne des Kommissionsantrages über die Eingabe Uebergang zur Tagesordnung. Ordentlicher Landtag v. R8 Mai bis 1«. Nov. 18S8 Der Landtag tagte in diesem Jahre zum ersten Male im neuerbauten Sitzungssaale des Landgerichtsgebäudes, welches im Borjahre erstellt worden war. Bisher hatten die Sitzungen im - großen Saale der Kirchthaler'schen Gastwirthschaft stattgefunden. In der Eröffnungssitzung
am 18. V. wurde Dl- Carl Schädler neuerlich zum Präsidenten und der vom Landesfürsten ernannte Abg. Dr- Wilhelm Schlegel zum Vizepräsidenten gewählt >). Als Sekretäre wurden die Abg. Reallehrer Fischer und Lehrer Beck von Triesenberg bestellt. In der Sitzung
vom 6. VII. 1868 nahm der Landtag den von der Regierung vorgelegten'Gesetzentwurf betreffend die un- enlgeldliche Aufhebung des Pleuelgeldes, des Neu- gereutschillings und des Schäfhaberzinses an. 2) Diese alten Feudallasten, welche bis zum
Jahre 1848 mit der Mühlengerechtigkeit und dem Jagdrecht zu den landesherrlichen Regalen
gehörten, seit 1848 aber als Landesregäle dem Lande zufielen, brachten im Ganzen der
Landeskassa 343 fl. ein. — Das Pleuelgeld entstammte dem alten Mühlenregale. Jedermann war gezwungen, sein Getreide in den herrschaftlichen Mühlen mahlen >) Pfarrer Gmelch,
der seit dem Jahre 186L dem Landtage
als sehr eifriges Mitglied und als Sekretär angehörte, hotte im Vorjahre sein Mandat wegen Wegzuges
in Folge Ernennung zum Rektor der katholischen Kantonsrealschule in St. Gallen in
dic Hände des Fürsten zurückgelegt, an >cine Stelle wurde Dr- Schlegel
vorn Fürsten zum Abgeordneten ernannt. -) L. G. 55 Nr. 4,
I8V8. Gesetz v.
4. VIII. 1868.