— 131 — beträchtliche Aufwendungen. Mit dem neuen Wuhrgesetze wurde diesem wichtigen Gebiete die bis dorthin zum großen Theile noch fehlende Organisation zu Theil. Mit ihm beginnt die große Bauperiode, die in den kommenden Jahrzehnten sowohl die Rhein- gemeinden, wie auch dos Land zu stetig wachsenden Leistungen veranlaßte. Im weiteren Verfolge der Geschichte des liechtenst. Landtages werden wir wiederholt Gelegenheit haben, die Ent- wicklung dieser eminent wichtigen Angelegenheit zu schildern. Es sei hier, um auch die große finanzielle Bedeutung der Rheinschuh- bauten zu kennzeichnen, nur bemerkt, daß in dem Zeitraume von 1856 bis Ende des Jahrhunderts für diesen Zweck von den Rhcinge- meinden und dem Lande reichlich 11/2 Millionen Gulden verausgabt wurden, eine für unsere Verhältnisse geradezu erstaunliche Summe! — Bei der Schilderung der grundlegenden Bestimmungen des neuen Wuhrgesetzes wurde oben mitgetheilt, daß bei den Rheinbauten die Korrektionslinie, wie diese auf Gründ eines Vertrages zwischen der liechtenstein. Regierung und jener des Kantons St. Gallen fest- gestellt wurde, genau einzuhalten sei. Der betreffende Vertrag kam bereits schon am 7. X. 1837 zu Stande und erhielt durch spätere Vereinbarungen vom 31. VIII. 1847 noch weitere Er- gänzungen. Die wichtigsten Punkte dieser beiden Verträge mögen hier auszugsweise nach den im Regierungsarchive befindlichen Originalurkunden wiedergegeben werden. Als vertragsmäßige Ob- liegenheiten werden in dem ersteren Vertrage festgestellt: Es
sollen von nun an am Rheinstrom
weder von der liechten- steinischen noch
von den St. Gallischen Gemeinden Wasserbauten irgend- einer
Art vorgenommen werden dürfen ohne vorangegangenes Einver- BalzerS, die Katastrophe ereignete sich am 23.
IX.) am 19. VI.
1871 und am 6. X. 1872 gab es in
der Schweiz (Warlau, Buchs, Haag
und
Obe>- riet) große Ueberschwemmungen)
Liechtenstein erlitt noch im Jahre 1872 einen Einbruch unter der Gampriner
Mühle und blieb von da an — ab- gesehen von dem am 11. IX.
1838 bei Triesen erfolgten Bruch eines Ge- leitdammes — verschont. Bedeutendes Hochwasser mit einem großen Rhein- cmbruch bei Alrach-Hohenems brachte dcr 30. VIll.
1830. Diese Daten sind zum Theil der von Kaiser in der Geschichte des Fürstenthums Liechten- stein
mitgetheilten Chronik des Jakob Hclbert, und zum
größeren Theile dcr verdienstvollen und interessanten Arbeit von Philipp Krapf, k. k.
Bau- rath
in Bregenz: Die Geschichte des Rheins zwischen dem Bodensee und Ragaz
(Sonderabdruck aus den Schriften des Berein? für Geschichte des Bodensees,
Heft XXX, 1901) entnommen.