Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

rung in den Reichstag zu Regensburg nach Kräften befördern zu wollen. 'Das Recht auf Sitz und Stimme im Kreise solle aber nur dem Fürsten Hans Adam und seinen männlichen Nachkommen zufallen, bei Abgang von solchen auf die Linie seines Groß- oheims, des Fürsten Gundacker von Liechtenstein, übergehen und im Falle, als auch letztere männlicherseits erlöschen würde, gänzlich aufhören. Jene 250,000 Gulden, welche als Ersatz für fürften- mäßigen Besitz 'obigem Beschlusse gemäß als unverzinsliches Dar- lehen zu Gunsten von Kreisbedürfnissen bestimmt wurden, sollten später nach Erwerbung reichsunmittelbarer Güter wieder ver- hältnismäßig zurückerstattet werden. Wie es mit der Rückerstattung des hiernach 1708 thatsächlich vorgestreckten Kapitales gehalten wurde, werden wir weiter unten bei Besprechung der Regierungs- zeit des Fürsten Alois 'II. hören. Die Bestrebungen des Fürsten Hans Adam, einen reichs-, unmittelbaren Besitz von genügender Ausdehnung zu erlangen, hatten ihn schon gelegentlich' der wegen Schellenberg geführten Verhandlungen veranlaßt, gleichzeitig auch wegen Erwerbung von Vaduz zu unterhandeln ; da aber letzteres damals nicht erhältlich war, sicherte er sich hiefür, wie oben angedeutet, wenig- stens das Einstandsrecht für den Fäll eines späteren Verkaufes letzterer Herrschaft. Diese blieb inzwischen unter kaiserlicher Ad- ministration. Im Jahre 1700 bot Fürst Hans Adam für Vaduz neuer- lich den Betrag von 290,000 Gulden; indessen kam der Kauf damals nicht zu Stande. Da aber die mißliche Lage der gräf- lichen Familie Hohenems durch Losschlagung von Schellenberg keine Besserung erfahren hatte, wurden die Unterhandlungen wegen Verkaufes von Vaduz nach mehrjähriger Unterbrechung wieder aufgenommen und führten zu dem gewünschten Erfolge: am 22. Februar 1712 wurde der Vertrag thatsächlich abgeschlossen, wobei als Kommissäre des Reichshofrathes dessen Räthe Johann Wilhelm Graf von Wurmbrand, oberster Landküchenmeister in Steiermark, dann Heinrich Freiherr von Heuel und Michael Achatius Freiherr von Kirchnern, weiter für den Fürsten Hans Adam von Liechten- stein dessen spezieller Bevollmächtigter, fürstlicher Rath und Anwalt Carl Schellenberger, endlich Jakob Hannibal III. Graf von Hohenems für sich und seine Familie unterzeichneten.
	        

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